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Vorerst doch keine rechtlichen Schritte gegen Deutschland wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte
EU-News | 08.12.2017
#EU-Umweltpolitik

Vorerst doch keine rechtlichen Schritte gegen Deutschland wegen zu hoher Stickstoffdioxid-Werte

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c. Pixabay

Die EU-Kommission hat am Donnerstag ihr letztes Paket von Vertragsverletzungsverfahren gegen EU-Mitgliedstaaten in diesem Jahr geschnürt. Der erwartete Schritt gegen Deutschland blieb aus.

Viele Beobachter waren davon ausgegangen, dass die EU-Kommission weitere rechtliche Schritte gegen Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und Spanien einleiten würde wegen dauerhaft zu hoher Stickstoffdioxidkonzentration in der Luft. Diese Länder erhielten bereits im Februar 2017 das entsprechende Aufforderungsschreiben von der Kommission. Zehn Monate später ist noch immer nichts passiert. (EU-News vom 15.02.2017)

Das Europäische Umweltbüro (EEB) warf der Kommission vor, die Chance verpasst zu haben, nationale Regierungen endlich zur Verantwortung zu ziehen für hunderttausende vorzeitige Todesfälle in der EU.

Das monatliche Verfahrenspaket beinhaltet im Bereich Umwelt vier mit Gründen versehene Stellungnahmen. Die EU-Kommission fordert die Tschechische Republik auf, die letzten Probleme bei der Einhaltung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) auszuräumen.

Die Kommission fordert Ungarn zur Einhaltung der EU-Vorschriften über Abwasserbehandlung auf, weil insgesamt 22 Gemeinden des Landes die Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser nicht erfüllen.

Die Kommission fordert Polen auf, die neuen EU-Vorschriften über die Verbesserung der Luftqualität in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Die Kommission fordert Portugal auf, die EU-Vorschriften über leichte Kunststofftragetaschen umzusetzen.

Darüber hinaus verschickte die Kommission Aufforderungsschreiben an Ungarn, einerseits wegen mangelhafter Einhaltung der EU-Trinkwasservorschriften und andererseits wegen unzureichender Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz von Versuchstieren.

Schreiben gingen auch an Frankreich und Griechenland, mit denen beide Länder zur Annahme von Aktionsplänen zur Bekämpfung von Umweltlärm aufgefordert werden.

Außerdem hat die Kommission beschlossen, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien einzuleiten, nachdem sie Beschwerden über die Auswirkungen eines in einer Ferienanlage auf Fuerteventura geplanten Stadtentwicklungsprojekts erhalten hat. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Projekt genehmigt wurde, ohne dass zuvor geprüft wurde, ob eine UVP notwendig war, und ohne dass eine Folgenabschätzung für das besondere Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie durchgeführt wurde.

Für Nichtregierungsorganisationen (NROs) kann durchaus von Interesse sein, dass die Kommission vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Ungarn wegen seines Gesetzes über aus dem Ausland finanzierte NROs einlegte. Die Kommission ist der Ansicht, dass einige Bestimmungen des NRO-Gesetzes zivilgesellschaftliche Organisationen mittelbar diskriminieren und in ihrer Arbeit unverhältnismäßig einschränken. [aw]

Übersicht aller Vertragsverletzungsverfahren Dezember 2017 
Reaktion des EEB

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