Fangquoten 2018 für Nordsee und Atlantik sind beschlossene Sache
Der Fischereirat der EU hat sich nach langen Verhandlungen auf die Fischfangquoten 2018 in der Nordsee und im Nordostatlantik verständigt. Umweltschützer*innen reagierten enttäuscht.
Die Fischereiminister*innen der EU-28 einigten sich auf eine Erhöhung der Fangquoten für Seelachs, Kabeljau, Schellfisch und Hering. Deutsche Fischer dürfen 2018 ein Viertel mehr Hering fangen als in diesem Jahr. Das entspricht rund 65.000 Tonnen.
Hingegen sollen Scholle, Makrele und Aal geschont werden. Vor allem der Europäische Aal rief heftige Diskussionen hervor. Die EU-Kommission hatte ein generelles Fangverbot vorgeschlagen, weil der Fisch vom Aussterben bedroht ist (EU-News vom 07.11.2017).
Das ist vom Tisch. Stattdessen soll es für den Europäischen Aal ab einer Länge von zwölf Zentimetern in Nordsee, Atlantik und auch der Ostsee eine dreimonatige Schonzeit geben. Diese können die EU-Länder zwischen September 2018 und Januar 2019 legen, also in der Hauptwanderzeit der Tiere. In diesen Monaten dürfen Berufsfischer keine Aale fangen. Nicht betroffen von der neuen Regelung sind Berufsfischer in Binnengewässern und Hobbyangler.
Lasse Gustavsson von der Meeresschutzorganisation Oceana bewertete die Entscheidung der Fischereiminister*innen als bescheidenen Fortschritt, da die nachhaltig bewirtschafteten Fischbestände vom Schwellenwert 44 auf 53 angehoben worden seien. Dennoch sei der Fortschritt unzureichend, um das verbindliche Ziel, bis 2020 die Überfischung aller Fischbestände zu beenden, zu erreichen, so Gustavsson.
Auch Björn Stockhausen von der Meeresschutzorganisation Seas At Risk erklärte: „Die Uhr tickt. Die Minister*innen erlauben noch immer die Überfischung vieler Fischarten ohne eindeutige Rechtfertigung.“ Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte im Vorfeld der Sitzung den deutschen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt aufgefordert, sich für nachhaltige Fischfangquoten und ein Fangverbot für den akut vom Aussterben bedrohten Aal einzusetzen.
Mit der Einigung im Rat werden die neuen Fangquoten voraussichtlich am 1. Januar 2018 in Kraft treten. [aw]
Pressemitteilung des Rats
Übersicht der erlaubten Gesamtfangmengen 2018
Reaktion von Oceana
Reaktion von Seas at Risk
Pressemitteilung DUH im Vorfeld
Pressemitteilung DUH nach der Ratssitzung