Nanomaterialien: endlich Klarheit
Der REACH-Regelungsausschuss hat vergangene Woche Informationspflichten für Nanomaterialien festgelegt. Umweltverbände und die Europäische Chemikalienagentur fordern eine solche Regelung bereits seit vielen Jahren.
Die Hersteller von Nanomaterialien werden in Zukunft Informationen dazu einreichen müssen, welche grundlegenden Eigenschaften die Stoffe besitzen, welche Gefahren sie bergen und wie sie sicher verwendet werden können. Bisher hatte die EU nicht klar geregelt, wie Nanomaterialien im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH registriert und bewertet werden sollen. Das hatte dazu geführt, dass die EU-Behörden die Menge der Nanomaterialien und das von ihnen ausgehende Risiko für Menschen und Umwelt in der EU nicht richtig einschätzen konnten. Ein Bündnis aus Umweltverbänden hatte im Vorfeld der Ausschusssitzung am Mittwoch und Donnerstag vergangene Woche deshalb gefordert, das Risikomanagement für Nanomaterialien unter REACH besser zu regulieren.
Die deutsche Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt die Entscheidung der Ausschussmitglieder: "Mögliche Risiken werden sich damit besser bewerten und minimieren lassen. Das ist ein wichtiger Beitrag für den Umwelt- und Verbraucherschutz."
Wenn die Änderungen der Verordnung vom EU-Parlament und den Mitgliedstaaten angenommen werden, treten sie im Januar 2020 in Kraft. [km]