Menü
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
Startseite
Aktuelles & Termine
Aktuelles & EU-News
Punkt für Kommission im Białowieża-Streit
EU-News | 22.02.2018
#Biodiversität und Naturschutz

Punkt für Kommission im Białowieża-Streit

Rubrik_Naturschutz-biaowieza-855841__340_c.pixabay
c. pixabay

Die Abholzungen im polnischen Białowieża-Nationalpark verstoßen gegen EU-Naturschutzrichtlinien. Das hat der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) festgestellt und den Richtern damit eine Verurteilung Polens empfohlen.

In seinem am Dienstag veröffentlichten Schlussantrag erklärte Generalanwalt Yves Bot, dass der Holzeinschlag in Białowieża nicht ausreichend Rücksicht auf den Schutz der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen nehme. Die polnischen Behörden hätten im Rahmen der verstärkten Abholzungen entsprechende Erhaltungsmaßnahmen für betroffene Tiere und Pflanzen berücksichtigen müssen. Da jedoch keine Rücksicht auf die Unversehrtheit des Gebiets genommen wurde, stellen die Abholzungen einen Verstoß gegen EU-Recht dar.

Trotz scharfer Kritik von Umweltschützern und der EU-Kommission führt Polen seit 2016 erhöhte Baumfällarbeiten im letzten Urwald Europas durch. Der Wald beherbergt 20.000 verschiedene Spezies und ist teilweise Natura2000-Schutzgebiet und UNESCO-Weltkulturerbe. Die EU-Kommission hatte sich im Juli 2017 an den EuGH gewandt, um die illegalen Abholzungen in Polen zu stoppen (s. EU-Umweltnews vom 20.07.2017). Eine anschließende einstweilige Verfügung des EuGH, die Polen weitere Abholzungen bis zum Ende des Verfahrens untersagte, hatten die Behörden nach Angaben von Umweltschützern ignoriert.

Obwohl die Richter des EuGH den Empfehlungen der unabhängigen Generalanwälte nicht folgen müssen, tun sie dies in der Praxis häufig. Umweltorganisationen begrüßen daher die Stellungnahme des Generalanwalts. Sabien Leemans von WWF Europe hofft damit auf eine Signalwirkung: „Die heute erklärte Stellungnahme sollte ein Wachruf für alle Regierungen in der EU sein, die gegen EU-Naturschutzrichtlinien verstoßen, die nicht nur Białowieża, sondern auch viele andere bedrohte natürliche Gebiete und Arten schützen. Die Europäische Kommission muss gegenüber Mitgliedstaaten sehr viel härter durchgreifen und signalisieren, dass klare Verstöße gegen diese Richtlinien ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.“

Das endgültige Urteil im Białowieża-Verfahren wird in den kommenden Monaten erwartet. Bei einer Verurteilung erwarten Polen Strafzahlungen. [km]

Stellungnahme des Generalanwalts

Anklageschrift

WWF-Stellungnahme

Das könnte Sie interessieren

Boden_c._Pixabay
EU-News | 11.04.2024

#Biodiversität und Naturschutz #Bodenschutz #Landwirtschaft und Gentechnik

Bodengesundheit: Parlament will fünf Bewertungsstufen

Das EU-Parlament hat seine Position zum neuen Bodenüberwachungsgesetz festgelegt. Zwar wurden einige Verbesserungen erzielt, aber Umweltverbänden war schon der ursprüngliche Vorschlag der Richtlinie zu schwach....