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EU-Gericht: Trilog-Dokumente müssen zugänglich sein
EU-News | 23.03.2018
#EU-Umweltpolitik

EU-Gericht: Trilog-Dokumente müssen zugänglich sein

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c. Pixabay

Das Gericht der EU (EuG) hat am Donnerstag geurteilt, dass die sogenannten Vier-Spalten-Dokumente der interinstitutionellen Verhandlungen öffentlich gemacht werden müssen.

Im Fall Emilio de Capitani gegen das Europäische Parlament gab das EuG dem Kläger Recht, dass die interinstitutionellen Verhandlungen, meist als Trilog bezeichnet, zwischen EU-Kommission, Rat der EU und EU-Parlament transparenter sein müssen. Mit dem im Geheimen ablaufenden Trilog soll das ordentliche Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene abgekürzt werden. Schätzungsweise 80 Prozent aller Gesetzgebungsprozesse werden mittlerweile auf diese im Verborgenen stattfindende Art und Weise abgeschlossen.

In den Vier-Spalten-Dokumenten sind die Positionen der drei verhandelnden Institutionen sowie der Kompromisstext aufgeführt. In den Versionen des Rates finden sich auch die Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten. Insbesondere die nationalen Regierungen im Rat bestehen jedoch häufig auf der Geheimhaltung ihrer Positionen während der Verhandlungen. Dass es innerhalb des Ministerrats geheimniskrämerisch zugehe, hatte auch die EU-Ombudsperson Emily O’Reilly in einem Untersuchungsbericht bemängelt (EU-News vom 14.02.2018).

Der Kläger de Capitani hatte einst als Chef des Sekretariats des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres im Europaparlaments (LIBE) das Trilogverfahren selbst erfunden.

Der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold zeigte sich erfreut: „Das heutige Urteil ist ein großer Durchbruch für Transparenz und erlaubt Bürgern freien Zutritt in die Hinterzimmer der EU-Gesetzgebung, die nationale Regierungen bisher verrammelt hatten.“

Allerdings kann das Parlament gegen das EuG-Urteil in Revision gehen. [aw]

EuG-Urteil 
Reaktion von Giegold

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Reaktion Europäisches Umweltbüro 28.03.2018

Reaktion Europäisches Netzwerk Deutschland

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