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EU-Kommission erlegt sich strengere Benimmregeln auf
EU-News | 31.01.2018
#EU-Umweltpolitik

EU-Kommission erlegt sich strengere Benimmregeln auf

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c. Pixabay

Ein neuer Verhaltenskodex für Mitglieder der EU-Kommission tritt am Donnerstag in Kraft.

Der Kodex sieht vor, die Karenzzeit von derzeit 18 auf 24 Monate für ehemalige Kommissionsmitglieder und auf drei Jahre für den Präsidenten der Kommission zu verlängern.

Zum ersten Mal wird definiert, was unter einem Interessenskonflikt zu verstehen ist, und der Grundsatz festgelegt, dass Kommissionsmitglieder nicht nur Interessenskonflikte, sondern auch Situationen, die den Eindruck eines Interessenskonflikts erwecken könnten, vermeiden sollen.

Finanzielle Interessen sollen laut EU-Kommission ebenfalls strenger reguliert werden. Kommissionsmitglieder müssen künftig jede Investition von mehr als 10.000 Euro angeben, unabhängig davon, ob diese einen Interessenskonflikt bewirken könnte oder nicht.

Darüber hinaus sollen Angaben zu den Reisekosten jedes Kommissionsmitglieds alle zwei Monate veröffentlicht werden. Die erste Veröffentlichung ist für Ende Februar 2018 geplant.

Ein neuer unabhängiger Ethikausschuss soll die Kommission dabei unterstützen, den Verhaltenskodex vollumfänglich anzuwenden.

Sven Giegold, EU-Abgeordneter der Grüne/EFA-Fraktion und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Transparenz, Rechenschaftspflicht und Integrität in den EU-Institutionen, zeigte sich erfreut: "Die stärkere Rolle für NGOs und Öffentlichkeit bei Ethik-Verfahren in der EU-Kommission sind ein wichtiger Schritt nach vorne." Jedoch kritisierte er, dass die Mitglieder des Ethikausschusses von der Kommission ernannt werden. "Daher brauchen wir einen gemeinsamen und unabhängigen Ethik-Ausschuss von Kommission, Parlament und anderen EU-Institutionen", fügte er hinzu.

Am 7. Februar stimmt das EU-Parlament voraussichtlich über den Kodex ab. [aw]

Pressemitteilung der EU-Kommission 
Code of Conduct 2018
Stellungnahme Sven Giegolds

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