Schwarzer Donnerstag: Bayer übernimmt Monsanto

Das deutsche Chemieunternehmen Bayer hat den US-amerikanischen Saatgutkonzern Monsanto endgültig geschluckt. Viel Kritik kam aus der Zivilgesellschaft.
Wie die Bayer AG am Donnerstag mitteilte, wurde die Fusion erfolgreich abgeschlossen. Die Monsanto-Aktien würden nicht mehr an der Börse in New York gehandelt. Bayer werde der Unternehmensname bleiben, Monsanto als Name nicht fortgeführt. Die zugekauften Produkte behalten laut Bayer jedoch ihre Produktnamen.
Der Bayer-Vorstandsvorsitzende Werner Baumann zeigte sich erfreut: „Heute ist ein guter Tag: Für unsere Kunden, die Landwirte, denen wir noch besser helfen können, ihre Ernten zu sichern und ihre Ernteerträge zu steigern. Für unsere Aktionäre, weil diese Übernahme ein sehr hohes Wertschaffungspotenzial hat. Und für die Verbraucher und die Gesellschaft insgesamt.“
Große Kritik an der Übernahme kam von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), Forum Umwelt und Entwicklung, AktionAgrar und Goliathwatch. Sie wiesen insbesondere auf die Bedrohung von Kleinbäuer*innen weltweit durch die Übernahme hin und warnten vor den Folgen zukünftiger Fusionen.
„Die Konzentration im Agrarsektor ist schon seit Jahren dramatisch und gefährdet zunehmend die Ernährungssouveränität weltweit,“ sagt Jutta Sundermann von AktionAgrar. „Bayer und andere Konzerne sind beinahe nonstop auf Einkaufstour. Immer bedrohlicher werden dabei auch Konzernübernahmen entlang der Wertschöpfungskette. Dann gehören mehrere Stufen der Produktion zu einem Unternehmen und die Abhängigkeit der Bauern nimmt massiv zu. Dabei ist es das ausdrückliche Ziel von Bayer-Monsanto in Zukunft so genannte integrierte Lösungen einzuführen, sprich Kombipakete von Saatgut und Pestiziden, die sie über ihre digitale Plattform verkaufen wollen.“
Die vier Organisationen fordern zudem die Bundesregierung auf, in Brüssel für eine Verschärfung der europäischen Fusionskontrolle einzutreten und vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Fusionsentscheidung zu klagen. Bei der Fusionsprüfung müssen soziale, ökologische und menschenrechtliche Auswirkungen geprüft und vorrangig vor Profitinteressen bewertet werden. Wenn negative Folgen zu erwarten sind, darf die Fusion nicht genehmigt werden. [aw]