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Bessere Reparaturbedingungen ab 2021
EU-News | 17.01.2019
#Kreislaufwirtschaft

Bessere Reparaturbedingungen ab 2021

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c. Pixabay

Neben Kühlschränken müssen in Zukunft auch Waschmaschinen, Geschirrspüler, Beleuchtungen und Displays einfacher zu reparieren sein. Das entschied die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten vergangene Woche.

Neue Anforderungen der EU-Ökodesignrichtlinie verpflichten Hersteller und Importeure dieser Geräte dazu, bestimmte Ersatzteile wie Handgriffe, Scharniere, Dichtungen oder Fernbedienungen den Endkund*innen mindestens sieben beziehungsweise zehn Jahre lang zur Verfügung zu stellen. Professionellen Reparaturbetrieben sollen eine breitere Palette von Ersatzteilen wie Thermostate, Batterien und Akkus, Motoren, Pumpen, Sensoren oder Filter zur Verfügung gestellt werden. Auch hier gelten Fristen von sieben (Kühlschränke) und zehn Jahren (Displays, Geschirrspüler, Waschmaschinen). Die Hersteller müssen die Ersatzteile innerhalb von 15 Werktagen liefern und sicherstellen, dass eine Reparatur mit handelsüblichen Werkzeugen möglich ist, ohne dass dabei Schäden am Gerät entstehen. Reparaturinformationen müssen weiterhin nicht kostenlos bereitgestellt werden, allerdings dürfen Hersteller nur einen "angemessenen und verhältnismäßigen" Preis dafür verlangen. Produkte sollen zudem auch einfacher recycelt werden.

Umwelt- und Verbraucherverbände hatten im Vorfeld gefordert, Reparaturstandards in die EU-Ökodesignrichtlinie aufzunehmen und begrüßen den Schritt. Irmela Colaco, Energie-Expertin beim BUND, erklärt: "Wachsende Elektroschrott-Berge verschlingen begrenzte Ressourcen, die Nutzung der Geräte heizt unser Klima an. Mit der Ökodesign-Richtlinie konnten schon enorme Erfolge bei der Steigerung der Energieeffizienz von Geräten erreicht werden. Es war höchste Zeit, die Vorgaben nun auch auf den Verbrauch von anderen Ressourcen auszuweiten". Die Verbände kritisieren jedoch, dass ein Großteil der Ersatzteile nur professionellen Reparateuren zur Verfügung stehen soll und wichtige Ersatzteile nicht in die Richtlinie aufgenommen wurden. Auch die Europäische Umweltagentur hatte im letzten Jahr vorgeschlagen, die Reparatur von Produkten gesetzlich zu fördern, um Abfallmengen in der EU zu reduzieren und Ressourcen zu sparen (siehe EU-Umweltnews vom 27.06.2018).

Wenn das EU-Parlament und die Minister*innen der Mitgliedstaaten den neuen Anforderungen zustimmen, treten sie ab April 2021 in Kraft.

Bis zum 24.01. können Bürger*innen, Verbände, Organisationen und Unternehmen sich außerdem zur Produktpolitik im Rahmen einer europäischen Kreislaufwirtschaft äußern. Hier geht es zur Konsultation. [km]

Pressemitteilung des BUND

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