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Artenschutz: neuer Termin für Staatentreffen steht
EU-News | 13.06.2019
#Biodiversität und Naturschutz

Artenschutz: neuer Termin für Staatentreffen steht

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c. A different perspective | Pixabay

Es gibt einen neuen Termin für die auch als Washingtoner Artenschutzabkommen bekannte CITES-Konvention (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora). Die ursprünglich für Ende Mai in Colombo, Sri Lanka, geplante 18. Vertragsstaatenkonferenz war aufgrund der vorangegangenen Terroranschläge verschoben worden und findet nun vom 17.-28. August in Genf statt. Mit 107 Arbeitsdokumenten und 56 Listungsanträgen ist die 18. Vertragstaatenkonferenz laut der Organisation Pro Wildlife die bislang größte ihrer Art. 

Ein Bündnis deutscher Umweltverbände hatte Ende Mai die Bundesregierung aufgefordert, sich national und auf EU-Ebene für den besseren Schutz von Giraffen durch die Aufnahme in Anhang II von CITES einzusetzen, um den bisher unkontrollierten Handel international zu regulieren. Zu dieser Art habe die EU bisher keine Einigung erzielen können. "Nachweislich sind alle neun Unterarten, auch diejenigen die besonders gefährdet oder deren Bestände klein und rückläufig sind, vom internationalen Handel betroffen", kritisieren die Verbände in einem Brief an Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Auch in Deutschland würden Jagdtrophäen sowie Dekorations-Artikel aus Knochen und Fell regulär angeboten.

Im Februar dieses Jahres waren bereits vereinbarte Regelungen zum Schutz von Nashörnern und Elefanten auf EU-Ebene umgesetzt worden (Verordnung EU 2919/220). Im März hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-Positionierung der 18. Vertragsstaatenkonferenz vorgelegt. Es gibt allerdings noch keine offiziell beschlossene und von den EU-Organen abgestimmte Position der Europäischen Union, mit der sie in die internationalen Verhandlungen einsteigen will.

CITES regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen. Die Konvention hat drei Schutzstufen (Anhänge) für bedrohte Arten. Anhang I regelt das internationale Verbot des kommerziellen Handels mit Tieren aus freier Natur. Für Arten, die in Anhang II aufgeführt sind, ist ein internationaler kommerzieller Handel nur dann legal, wenn das Ausfuhrland bescheinigt, dass er nicht die Wildbestände der betroffenen Art bedroht. Eine Listung in Anhang I oder II muss auf den CITES-Konferenzen mit mindestens einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Anhang III enthält Arten, die von einzelnen Vertragsstaaten für ihren Hoheitsbereich unter Schutz gestellt werden. In der EU wird CITES durch die Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels umgesetzt - einschließlich nachfolgender Änderungen. [jg]

CITES-Pressemitteilung
Verbändeschreiben zum Schutz der Giraffen
EU-Kommissionsvorschlag für die COP18
EU-Vorschlag zur Erweiterung der CITES-Anhänge
CITES-Hintergrundinformationen von Pro Wildlife

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