Menü
Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
Startseite
Aktuelles & Termine
Aktuelles & EU-News
EuGH-Urteil: Zwangshaft als letztes Mittel für saubere Luft
EU-News | 19.12.2019
#Emissionen #EU-Umweltpolitik

EuGH-Urteil: Zwangshaft als letztes Mittel für saubere Luft

Rubrik_Politik_und_Recht_.Pixabay_justitia-2597016_1920
© Pixabay/pixel2013
Justitia

Im Rechtsstreit um die Luftqualität in München hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden, dass Zwangshaft gegen bayerische Amtsträger*innen verhängt werden kann, sofern zwei Bedingungen erfüllt sind.

Entgegen der Schlussanträge des Generalanwalts Henrik Saugmandsgaard Øe (EU-News vom 14.11.2019) urteilte der EuGH am Donnerstag, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wegen der Weigerung des Freistaats Bayern zur Erfüllung von gerichtlichen Entscheidungen zur Luftreinhaltung, die der Umsetzung von Unionsrecht dienen, Zwangshaft gegen die Verantwortlichen des Freistaats Bayern verhängen kann. Als Voraussetzungen nennt der Gerichtshof eine dafür im nationalen Recht „hinreichend zugängliche, präzise und in ihrer Anwendung vorhersehbare Rechtsgrundlage“ sowie die Verhältnismäßigkeit der Zwangsmaßnahme.

Es handelt sich um ein Gerichtsverfahren, in welchem die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen den Freistaat Bayern vorgeht und auf die Einhaltung der EU-Richtlinie für Luftqualität pocht. Bislang weigerte sich Bayern ein Gerichtsurteil umzusetzen, mit dem das Bundesland verpflichtet wird, auf einigen Straßen in München, die besonders hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen aufweisen, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge zu verhängen.

Der Bundesgeschäftsführer der DUH Jürgen Resch sagte zum Urteil: „Heute ist ein guter Tag für den Rechtsstaat und für die saubere Luft in München und anderen Städten. Das heutige Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs hat in einer bemerkenswerten Deutlichkeit bestätigt, dass nationale Gerichte dann zur Zwangshaft gegenüber Amtsträgern greifen müssen, wenn diese sich wie im Falle München oder Stuttgart weigern, rechtskräftige Gerichtsurteile korrekt umzusetzen.“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof muss nun prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Zwangshaft erfüllt sind. [aw]

Pressemitteilung des EuGH 164/19 zum Gerichtsurteil   

DUH: Erfolg der Deutschen Umwelthilfe vor dem Europäischen Gerichtshof: Zwangshaft gegen Amtsträger des Freistaats Bayern ist wegen gravierender Rechtsverstöße unter bestimmten Voraussetzungen zu verhängen   

Das könnte Sie interessieren

Zwei Polizist*innen stehen vor einem gepflügten Feld, vor ihnen fliegt ein Multicopter/Drohne.
EU-News | 05.03.2026

#Biodiversität und Naturschutz #EU-Umweltpolitik #Tierschutz #Wirtschaft

EU-LIFE für Wildtierschutz: schnell, früh, konsequent gegen Kriminelle

Illegale Tötungen und Nachstellungen geschützter Arten bleiben häufig im Verborgenen und oft ohne rechtliche Folgen. Das Projekt wildLIFEcrime nimmt strukturelle Defizite unter die Lupe. Denn wenn Vollzug scheitert, verliert die Biodiversität. Was das EU-Förderungsprogramm für Umwelt- und Naturschutz LIFE in der Praxis verändert, erläutert Melina Sowah vom WWF. ...