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Klima & Energie kompakt: Energiecharta-Vertrag und LULUCF
EU-News | 29.10.2020
#Klima und Energie

Klima & Energie kompakt: Energiecharta-Vertrag und LULUCF

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© c. Pixabay

In dieser Woche riefen Nachrichten über neue Kommissionsvorschläge zur Überarbeitung des Energiecharta-Vertrags und ein delegierter Rechtsakt zur Landnutzungsverordnung LULUCF bei Umwelt- und Klimaschützer*innen Besorgnis hervor.

Reform des Energiecharta-Vertrags: Ein Schritt vor, zwei zurück?

Verschiedene Umweltschutzorganisationen machten in dieser Woche auf vorab öffentlich gewordene Reformvorschläge der EU-Kommission für den Energiecharta-Vertrag (ECT) aufmerksam. So plane die EU-Kommission Ergänzungen zu ihrem im Mai vorgestellten Entwurf für eine grundlegende Überarbeitung des Vertrags, der an die Klimapolitik der EU angepasst werden soll. Nach Angaben der Organisationen ClientEarth, Friends of the Earth Europe und Climate Action Network (CAN) Europe sehen diese neuen Vorschläge weiterhin zehnjährigen Investitionsschutz für bestehende fossile Energieinfrastrukturen sowie eine Ausweitung des Schutzes auf „kontroverse Technologien“ wie Biomasse und Wasserstoff vor. Während die neuen Vorschläge zwar zukünftige Investionen in fossile Energien ausschlössen, könnten Investitionen in bestimmte Gasprojekte weiterhin bis Ende 2030 oder sogar 2040 geschützt bleiben.

Vertreter*innen der EU-Mitgliedstaaten werden die neuen Ideen der EU-Kommission diskutieren. Nächste Woche ist die dritte Verhandlungsrunde zur Reform des ECT geplant. Die drei Organisationen forderten die Mitgliedstaaten auf, „den frühestmöglichen Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen aus dem Schutzbereich des Vertrags zu unterstützen, damit die EU ihre Klimaziele bis 2030 erreichen kann" und warnten vor einer Ausweitung des Geltungsbereichs des Vertrags. Im September hatten 146 EU-Abgeordnete die EU-Mitgliedstaaten gefordert, aus dem ECT auszutreten, falls bis Ende des Jahres keine Fortschritte für eine Reform erzielt werden, die den Vertrag in Einklang mit dem Green Deal und dem Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 bringt (siehe EU-News vom 10.09.). In einer Diskussion mit Energiekommissarin Kadri Simson wiederholten die Parlamentarier*innen diese Forderung vergangene Woche.

In seiner derzeitigen Form ermöglicht der ECT es Energieunternehmen, Staaten auf Entschädigungen zu verklagen, wenn diese Maßnahmen für den Umwelt- oder Klimaschutz umsetzen.

LULUCF und verschlimmbesserte Waldreferenzwerte

Die EU-Kommission hat gestern einen delegierten Rechtsakt im Rahmen der EU-Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) veröffentlicht, in dem es um sogenannte Waldreferenzwerte in der Periode 2021-2025 geht.

Laut den niedrigen Ausgangswerten der Mitgliedstaaten speicherten die europäischen Wälder bis 2025 rund 18 Prozent weniger Kohlenstoff als Anfang der 2000er Jahre, stellt die Waldschutzorganisation FERN beunruhigt fest.

Laut EU-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten Basislinien entwickeln, die als Waldreferenzwerte bezeichnet werden und zeigen, wieviel Kohlenstoff ihre Wälder in diesem Jahrzehnt speichern werden. Die FERN-Klimaschutzexpertin Kelsey Perlman sagte: "Diese Zahlen sind erschreckend, vor allem, wenn man sie mit den jüngsten Studien über den düsteren Zustand der europäischen Wälder vergleicht." Um die steigenden Klimaziele zu unterstützen, müsse verhindert werden, die Wälder als Kohlenstoffsenken zu verlieren. Zudem brauche es strenge neue Gesetze zum Schutz der biologischen Vielfalt, um die intensive Forstwirtschaft einzudämmen, die die derzeitige Zerstörung antreibt. Die LULUCF-Verordnung und die im delegierten Rechtsakt vorgestellten Referenzwerte der Mitgliedstaaten "verstecken" durch sorgfältig gewählte historische Basiswerte rund 40 Millionen Tonnen CO2-Emissionen, die durch verstärkten Holzeinschlag verursacht würden. Dies gefährde die Integrität des EU-Klimaziels für 2030 und stehe nicht im Einklang mit den Zielen, den in Wäldern gespeicherten Kohlenstoff zu erhalten oder zu verbessern. Allerdings sollen die Rechtsvorschriften bereits im Sommer 2021 von der EU-Kommission schon wieder überarbeitet werden, um die Ambitionen als Reaktion auf die erhöhten Klimaziele für 2030 zu erhöhen. [jg/km]

Energiecharta-Vertrag
Pressemitteilung von CAN Europe
Meldung bei EndsEurope (kostenpflichtig)

LULUCF
Delegierter Rechtsakt und Anhang IV
Beteiligung von FERN an der Konsultation zum Rechtsakt (Mitte September)

UBA: Minus 60 Prozent bis 2030 sind möglich!

Das deutsche Umweltbundesamt hat eine zeitnahe Reform des CO2-Preises in der Europäischen Union angemahnt. Wenn der Verkehrs- und Gebäudesektor - erst noch getrennt von Energie - in den Emissionshandel einbezogen würden, könnte auch minus 60 Prozent Emissionsausstoß als neues EU-Klimaziel erreicht werden. Zusätzlich müssten Fahrzeugflotten emissionsärmer und der Gebäudebestand schneller saniert werden, so die Behörde.

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