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Kein Gen-Soja mehr aus Brasilien und Argentinien
EU-News | 19.11.2020
#Wirtschaft

Kein Gen-Soja mehr aus Brasilien und Argentinien

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c. Pixabay

In einer am 11. November verabschiedeten Entschließung forderten die Abgeordneten des EU-Parlaments die Kommission auf, den Import gentechnisch manipulierter Sojabohnen nicht zu erlauben.

Weder die herbizidtolerante Sojabohne SYHT0H2, für die die Kommission gerne eine Einfuhrgenehmigung erteilen möchte, noch weitere genmanipulierte Sojabohnen aus von Entwaldung betroffenen Gebieten sollen nach Ansicht des Parlaments in die EU importiert werden dürfen. Stattdessen solle die EU-Kommission ihren internationalen Verpflichtungen zum Klima- und Artenschutz nachkommen und Nachhaltigkeitskriterien für die Einfuhr von Produkten und für internationale Lieferketten erstellen. 476 der 686 Abgeordneten stimmten für die Entschließung.

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürften solange nicht zugelassen werden, „bis die von den Rückständen ausgehenden Gesundheitsrisiken fallweise umfassend bewertet worden“ seien, so die Parlamentarier*innen in ihrer Entschließung.

Neben möglichen Gesundheitsrisiken von GVO bereite den Abgeordneten auch der Anbau der Produkte Sorge, der in Drittländern häufig zur Rodung von Regenwäldern führe. Eine verstärkte Nachfrage der EU von Soja-Importen im Amazonasgebiet trage zur Entwaldung in den Anbaugebieten bei. Importe aus Brasilien und Argentinien seien deshalb „umgehend auszusetzen, bis wirksame rechtsverbindliche Mechanismen geschaffen wurden, um das Inverkehrbringen von Produkten in der Union zu verhindern, die im Zusammenhang mit Entwaldung und damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen stehen.“

Die EU-Kommission solle zudem eine europäische Eiweißstrategie vorlegen, um die Abhängigkeit importierter Sojabohnen zu verringern und „kürzere Lebensmittelketten und regionale Märkte zu schaffen.“

Darüber hinaus wiederholten die Parlamentarier*innen ihre Kritik am Genehmigungsprozess gentechnisch veränderter Sorten in der EU, der ohne Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten und gegen die Position des EU-Parlaments stattfinde. Mit ihrer wiederholten Einfuhrgenehmigung von GVO überschreite die Kommission ihre rechtlichen Kompetenzen (siehe auch EU-News vom 01.10.) [km]

Entschließung des EU-Parlaments

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