Biolandbau, Bauprodukte, Zukunft ländlicher Regionen - Konsultationsstart

Öffentliche Konsultationen dienen der Beteiligung von Interessengruppen, Verbänden und engagierten EU-Bürger*innen. Die EU-Kommission hat drei Befragungen gestartet: zum Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft, zur langfristigen Vision für ländliche Regionen und zur Bauprodukte-Verordnung.
Ihre Meinung zum Aktionsplan für Biolandwirtschaft ist gefragt
Bis zum 27. November können sich Interessierte zu den Plänen der EU-Kommission äußern, die Biolandwirtschaft anders zu organisieren. Unter anderem geht es um das Ziel, künftig 25 Prozent der Agrarflächen ökologisch zu bewirtschaften. Gesetzlicher Hintergrund ist auch die neue EU-Öko-Verordnung. Deren Inkrafttreten hat die EU-Kommission um ein Jahr verschoben, sie soll nun erst ab 1. Januar 2022 gelten. Begründung: EU-Mitgliedstaaten und andere Betroffene brauchen mehr Zeit, damit auch die daraus folgenden Rechtsvorschriften "tragfähig" werden. Der Aktionsplan für ökologische Landwirtschaft, um den es bei der Konsultation geht, soll Anfang 2021 angenommen werden. Drei zentrale Aspekte sind enthalten:
- Steigerung der Nachfrage nach ökologischen Erzeugnissen unter Wahrung des Verbrauchervertrauens,
- Förderung des Anstiegs der ökologisch bewirtschafteten Flächen in der EU und
- Stärkung der Rolle der ökologischen Produktion bei der Bekämpfung des Klimawandels und des Biodiversitätsverlusts, unter anderem durch eine nachhaltige Bewirtschaftung der Ressourcen.
Pressemitteilung EU-Kommission und FAQ (Fragen und Antworten)
Ländliche Entwicklung: langfristige Vision für ländliche Gebiete
Bis 30. November: Die EU möchte eine Debatte über die Zukunft ländlicher Gebiete und ihre Rolle in unserer Gesellschaft anstoßen. Mit dieser Initiative soll für ländliche Gebiete eine Zukunftsvision bis 2040 erarbeitet und Meinungen eingeholt werden zu Themen wie demografischer Wandel, Anbindung, niedriges Einkommensniveau und begrenzter Zugang zu Dienstleistungen.
Außerdem will die Kommission "innovative, inklusive und nachhaltige Lösungen vor dem Hintergrund des Klimawandels, des digitalen Wandels und der COVID-19-Krise" ausloten.
Kommission startet Konsultation zur Bauprodukte-Verordnung
Bis zum 25. Dezember läuft eine Befragung zur Bauprodukte-Verordnung. Mehr als 80 Prozent der Zeit verbringen EU-Bürger*innen in Gebäuden, im Bausektor arbeiten EU-weit rund 12 Millionen Menschen. Die Bauprodukte-Verordnung soll gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt regeln und sicherstellen, "dass Fachleuten, Behörden und Verbrauchern zuverlässige Informationen zur Verfügung stehen, damit sie die Produktleistung von Herstellern aus verschiedenen Ländern vergleichen können". In der Verordnung wird der freie Warenverkehr von Bauprodukten im EU-Binnenmarkt geregelt, so dass Produkte nur einmal nach einer europäischen Norm oder einem Europäischen Bewertungsdokument geprüft werden müssen. Die Überarbeitung der Bauprodukte-Verordnung wurde im Europäischen Green Deal und im Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft angekündigt. Die gesammelten Beiträge aus dieser und anderen Konsultationen will die EU-Kommission einbeziehen und die Verordnung bis Ende 2021 überarbeiten. [jg]