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Aarhus-Verordnung: Kritik am neuen Vorschlag der EU-Kommission
EU-News | 21.01.2021
#EU-Umweltpolitik

Aarhus-Verordnung: Kritik am neuen Vorschlag der EU-Kommission

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Dass Personen und Organisationen künftig leichteren Zugang zu Gericht in Umweltangelegenheiten in der EU erhalten, bezweifelt der zuständige UN-Ausschuss. Die Umweltrechtsorganisation Client Earth fordert die EU-Institutionen auf, die Ausschussempfehlungen ernstzunehmen.

Am Dienstag veröffentlichte der für die Einhaltung der Aarhus-Konvention zuständige UN-Ausschuss (Aarhus Convention Compliance Committee, ACCC) eine vorläufige Empfehlung, die die EU-Kommission im Oktober 2020 nachgefragt hatte, nachdem sie ihren Vorschlag zur Revision der derzeit gültigen, in der Kritik stehenden Aarhus-Verordnung präsentiert hatte (EU-News vom 15.10.2020). Bereits 2017 gelangte nämlich der ACCC zu dem Schluss, dass die EU mit ihrer Verordnung die Konvention verletze (EU-News vom 21.03.2017).

Der ACCC ist der Auffassung, dass auch der neue Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form immer noch Menschen und Nichtregierungsorganisationen daran hindern könne, eine Überprüfung zahlreicher EU-Entscheidungen zu beantragen, die gegen das Umweltrecht verstoßen, wie z. B. bestimmte Fälle staatlicher Beihilfen für die fossile Brennstoffindustrie oder Genehmigungen schädlicher Pestizide wie Glyphosat.

Der ACCC benennt überdies die aus seiner Sicht erforderlichen Änderungen, um diese Mängel zu beheben:

  • sicherstellen, dass alle Verwaltungsentscheidungen, die von den EU-Institutionen getroffen werden und rechtliche Auswirkungen haben, einer Überprüfung unterzogen werden, einschließlich solcher, die Durchführungsmaßnahmen auf nationaler Ebene erfordern;
  • Entscheidungen über staatliche Beihilfen, die gegen EU-Umweltrecht verstoßen, überprüfbar machen;
  • Einzelpersonen sowie Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit geben, rechtswidrige EU-Entscheidungen anzufechten.

Die für die Umweltrechtsorganisation Client Earth tätige Anwältin Anne Friel findet, dass es nun am EU-Parlament liege, den Kommissionsvorschlag zu korrigieren und die notwendigen Änderungen einzuführen. Zugleich solle der Rat seine Position, die er im Dezember angenommen hatte (EU-News vom 18.12.2020), überarbeiten.

Laut Client Earth hat das Parlament einen Berichterstatter für dieses Dossier benannt, das im April im Umweltausschuss debattiert werden soll, bevor es voraussichtlich im Mai im Plenum zur Abstimmung kommt.

Client Earth: UN committee urges EU to comply with international law on access to justice (mit Verlinkung der vorläufigen Empfehlung) 

Redakteurin: Ann Wehmeyer

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Dieses Ergebnis sei insofern verheerend, als dass hier nicht nur geltendes EU-Recht gebrochen werde, sondern auch die Akzeptanz für diese Projekten bei den Bürger*innen leidet. Die Proteste gegen Stuttgart 21 und gegen den Ausbau der A49 in Hessen zeigten, dass die Öffentlichkeit bei solchen Projekten mehr Mitsprache haben wolle. 

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