EU-Gericht: Europäische Investitionsbank muss Förderbeschluss prüfen
Das Gericht der EU (EuG) entschied am Mittwoch, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) einem Antrag der Umweltrechtsorganisation Client Earth nachkommen und den Beschluss zur Förderung eines Biomassekraftwerks gemäß der Aarhus-Verordnung überprüfen muss.
Es geht um das Curtis-Projekt, das den Bau einer Biomasseanlage in Spanien bezeichnet. Die EIB hatte dem Projektträger im Jahr 2018 eine Förderung in Höhe von maximal 60 Millionen Euro zugesagt.
Client Earth reichte daraufhin bei der EIB einen Antrag auf interne Überprüfung des Förderbeschlusses gemäß der Aarhus-Verordnung ein – den die Bank als unzulässig ablehnte, weil er sich nach Ansicht der Bank nicht auf einen Rechtsakt beziehe, der Gegenstand einer internen Überprüfung sein könne, d.h. einen „Verwaltungsakt“ im Sinne der Aarhus-Verordnung. Infolgedessen klagte Client Earth.
Die Richter*innen des EuG erklärten die Entscheidung der EIB von 2018, den Antrag abzuweisen, nun für nichtig.
Die Klägerin nannte das Urteil historisch. Client Earth-Anwalt Sebastian Bechtel kommentierte: „Das heutige Urteil schafft einen wichtigen Präzedenzfall. Als öffentliche Institution, die Steuergelder verwendet, muss die EIB rechenschaftspflichtig und bereit sein, ihre Entscheidungen zu überprüfen, wenn sie gegen ihre internen Regeln oder gegen EU-Recht verstoßen, das zum Schutz der Umwelt gedacht ist.“
Die EIB behaupte, dass der Kampf gegen den Klimawandel für sie oberste Priorität hätte „Aber wie können wir sicherstellen, dass die Umwelt wirklich im Mittelpunkt ihrer Finanzierungsentscheidungen steht, wenn die Bank versucht, Umweltgruppen das Recht abzusprechen, sie zu hinterfragen?“, bemerkte Bechtel.
EuG: Projekt Curtis in Spanien: die EIB muss sich zum Antrag von ClientEarth auf Überprüfung äußern
ClientEarth wins court case against EIB over 'green' scrutiny
Redakteurin: Ann Wehmeyer