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Umwelthaftung: Neue Leitlinien erklären den Begriff "Umweltschaden"
EU-News | 26.03.2021
#EU-Umweltpolitik

Umwelthaftung: Neue Leitlinien erklären den Begriff "Umweltschaden"

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Wer Schäden an Lebensräumen anrichtet, Trinkwasser gefährdet oder geschützte Arten vernichtet, richtet Schaden an - und im EU-Umweltrecht gilt das Verursacherprinzip. Das regelt die Richtlinie über Umwelthaftung. Die EU-Kommission hat am 25. März neue Leitlinien angenommen, um dem Begriff "Umweltschaden" mehr Rechtsklarheit zu verschaffen.

Denn bisher zeigte die Praxis in den Mitgliedstaaten und bei Interessenvertretern, dass es "an einem gemeinsamen Verständnis mangelt, wie der Begriff 'Umweltschaden' anzuwenden ist, und dass dies die Umsetzung der Richtlinie geschwächt hat", so die EU-Kommission. Die neuen Leitlinien sollen dazu beitragen, die Ziele der Biodiversitätsstrategie und des kommenden Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung zu erreichen, indem sie deutlicher machen, wann Verursacher für von ihnen verursachte Umweltschäden haften, erläuterte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Die Mitgliedstaaten sollen damit besser beurteilen können, inwiefern Schäden an Gewässern, Meeren, Böden, geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen vermieden oder behoben werden müssen. Die Leitlinien sorgten damit für mehr Rechtsklarheit und harmonisierten die Auslegung und Anwendung. [jg]

Pressemitteilung der EU-Kommission: Neue Leitlinien erleichtern Klärung der Haftung für Umweltschäden

Leitlinien (PDF, engl.): Guidelines providing a common understanding of the term 'environmental damage' as defined in Article 2 of Directive 2004/35/EC on environmental liability with regard to the prevention and remedying of environmental damage

Studie für den Rechtsausschuss im EU-Parlament: Natur als Rechtswesen
Das Konzept der "Rechte der Natur" hat die Abteilung für Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten des Europäischen Parlaments auf Ersuchen des Rechtsausschusses (JURI) untersucht. Die Studie "Can Nature get it right?" beleuchtet verschiedene Aspekte in der Rechtsphilosophie und in internationalen Abkommen sowie in der Gesetzgebung und Rechtsprechung auf verschiedenen Ebenen. Sie befasst sich mit den Ideen der Rechte der Natur im Vergleich zu den Rechten an der Natur, der Rechtspersönlichkeit und der Klagebefugnis natürlicher Einheiten und analysiert die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Zugang zu Gerichten bei umweltrechtlichen Entscheidungen. Notwendig sei, die Anforderungen an unabhängige wissenschaftliche Bewertungen in bestimmten Genehmigungssystemen nach EU-Recht zu stärken. Entscheidend sei auch die Förderung der Rolle der Zivilgesellschaft als Wächter über die Umsetzung des EU-Umweltrechts durch einen breiteren Zugang zu Gerichten (Aarhus-Konvention), was nicht zuletzt mit den politischen Prioritäten für die Umsetzung des Europäischen Green Deal übereinstimme. Weiterlesen

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