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Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Änderung der 9. BImSchV
Position | 12.01.2017
#Politik und Gesellschaft #Emissionen

Gesetzentwurf zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung und zur Änderung der 9. BImSchV

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"Der DNR begrüßt im Grundsatz die vorgeschlagenen Änderungen, protestiert aber gegen die äußerst knappe Fristsetzung, die eine breite Abstimmung innerhalb der Umweltverbände mit Blick auf eine qualifizierte Stellungnahme nicht möglich macht."

Neben dem Ziel, die Richtlinie 2014/52/EU umzusetzen, halten wir die Absicht, das UVPG zu vereinfachen, zu harmonisieren und anwenderfreundlicher auszugestalten, für sinnvoll und zweckmäßig. Die zu hohe Komplexität der Regelung, die bislang zu weitgehender Nichtbeachtung in der UVP-Praxis führt, wird allerdings nicht entscheidend reduziert.

Harmonisierung, Vereinfachung und anwenderfreundlichere Ausgestaltung bedeutet unseres Erachtens zudem auch, die Regelungen zur UVP aus den jeweiligen Fachgesetzen in das UVPG zu integrieren. Erst dann wäre der Intention des Gesetzentwurfes vollständig Rechnung getragen. Die Regelungen in den §§ 26 und 28 sind dabei wichtige Schritte in diese Richtung.

Die vorgesehenen Änderungen im Zuge der Anpassung des BauGB für den § 13b (neu) werden demgegenüber abgelehnt. Der DNR fordert, die §§ 13 Abs. 3 und 13a BauGB aufzuheben, da diese Vorschriften dem Unionsrecht und den Maßgaben zur UVP widersprechen.

DNR Stellungnahme

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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