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EU-2040-Ziel: Anrechnung internationaler Zertifikate unterwandert europäisches Klimaziel
Pressemitteilung | 10.12.2025
#EU-Umweltpolitik #Klima und Energie

EU-2040-Ziel: Anrechnung internationaler Zertifikate unterwandert europäisches Klimaziel

Klimaziel 2040

Berlin - Im Trilog haben sich EU-Rat, EU-Parlament und EU-Kommission in der gestrigen Nacht final auf das europäische Klimaziel für 2040 verständigt. Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) begrüßt die Einigung als starkes Signal, dass die EU auch unter schwierigen Rahmenbedingungen klimapolitisch handlungsfähig bleibt. Nun kommt es auf die glaubwürdige Umsetzung des Ziels an. Eine Gefahr sieht der DNR dabei in einer Verwässerung des europäischen Klimaschutzes durch die Anrechnung internationaler Gutschriften. 

„Wo europäischer Klimaschutz draufsteht, muss auch europäischer Klimaschutz drin sein“, erklärt DNR-Präsident Kai Niebert. „Jeder Euro, der in den Erwerb von Gutschriften aus dem Ausland fließt, fehlt für dringend benötigte Investitionen in die Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft. Das können wir uns in der aktuellen Lage nicht leisten.“  

Von zentraler Bedeutung ist die Zusicherung der EU-Kommission, dass internationale Gutschriften nicht im EU-Emissionshandel angerechnet werden sollen. „Der Emissionshandel ist das Herz der europäischen Klimapolitik. Internationale Zertifikate würden den Herzschlag aus dem Takt bringen“, warnt Niebert. „Gutschriften teils zweifelhafter Qualität haben den Emissionshandel schon einmal massiv geschwächt. Diesen Fehler dürfen wir keinesfalls wiederholen. “  

Ein wichtiger Schritt ist laut DNR, dass sich das Europäische Parlament mit strengeren Qualitätskriterien für internationale Gutschriften durchsetzen konnte. „Entscheidend ist, dass durch die Zertifikate eine echte und dauerhafte Reduktion von Emissionen stattfindet und keine Umwelt- oder Menschenrechtsstandards verletzt werden“, so Niebert. 
Die Umsetzung der heutigen Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission. Der DNR sieht die EU-Kommission in der Verantwortung, die festgelegten Qualitätskriterien in verbindliche Regeln zu überführen und die Integrität des Emissionshandels zu wahren. „Nur so ist sichergestellt, dass die Mittel tatsächlich in wirksamen Klimaschutz fließen und nicht allein die europäischen Klimaziele auf dem Papier besser aussehen lassen“, betont Niebert.  
 

Hintergrund: 
Über die Eckdaten zum EU-2040-Klimaziel – 90 Prozent Emissionsreduktion im Vergleich zu 1990, davon bis zu fünf Prozent über internationale Zertifikate – bestand schon vor den Abschlussverhandlungen in der Nacht zum 10.12.2025 Einigkeit zwischen Rat und Parlament. Zentrale Fragen im Trilog betrafen die Anrechnung und Qualitätsstandards internationaler Emissionsminderungsgutschriften. Dabei wurde über einen Satz verhandelt, der internationale Gutschriften im Emissionshandel ausdrücklich ausschließt. Dieser schaffte es allerdings nicht in den finalen Text. Die EU-Kommission hat jedoch im Trilog zugesagt, dass sie nicht beabsichtigt, die internationalen Gutschriften im Emissionshandel anzurechnen. Die Verhandelnden legten außerdem einige Kriterien für internationale Gutschriften fest, die auf das 2040-Ziel angerechnet werden können.

Kontakt für Rückfragen

Judith Hermann

Projektreferentin für EU-Klima- und Energiepolitik

030 / 678 17 75 - 86

judith.hermann@dnr.de

Melissa Ihlow

Referentin für Pressearbeit und Social Media

0160 5526852

melissa.ihlow@dnr.de

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