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Umweltorganisationen lehnen das privilegierte Bauen im Außenbereich ab
Gemeinsame Pressemitteilung | 25.10.2019

Umweltorganisationen lehnen das privilegierte Bauen im Außenbereich ab

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Die Umweltorganisationen BUND, BBN, BDLA, NABU, UVP-Gesellschaft und der Umweltdachverband DNR haben einer möglichen Verlängerung des beschleunigten Bebauungsverfahrens im Außenbereich im Baugesetzbuch eine klare Absage erteilt. Im Rahmen einer parlamentarischen Veranstaltung legten die Organisationen heute ein Thesenpapier vor, mit dem der im vorletzten Jahr eingeführte Paragraf 13b als wohnungspolitisch erfolglos und ökologisch kontraproduktiv bezeichnet wird. „Wesentliches Motiv vieler Gemeinden für die Aufstellung von Bebauungsplänen nach dem beschleunigten Verfahren ist es, auf eine Umweltprüfung sowie auf jegliche Ausgleichsmaßnahmen verzichten zu können. Damit werden Mitnahmeeffekte zu Lasten der Umwelt genutzt“, so die Verbände in ihrer Bewertung.

Durch den Wegfall der Umweltprüfung wird zudem der Artenschutz vernachlässigt. Natur und Umwelt sind damit eindeutig Leidtragende des Verfahrens. Darüber hinaus steht Paragraf 13b dem Ziel einer Reduktion des Flächenverbrauchs entgegen, da dadurch der Neubau auf der „grünen Wiese“ anstelle einer verstärkten Innenentwicklung befördert würde.

Mit dem neuen Rechtsinstrument wird nach Überzeugung der Umweltorganisationen auch das Ziel verfehlt, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen. Alle bisherigen Erkenntnisse belegen, dass überwiegend Gebiete für Ein- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum geplant würden, während das Instrument in den Ballungsräumen mit großem Wohnungsmangel kaum angewendet wird. „Damit wird deutlich: Das Instrument des § 13b ist nicht zielführend, aber europarechtlich fragwürdig, planungsrechtlich widersinnig sowie umweltpolitisch unvertretbar“, so die Verbände.

Mit ihrem Thesenpapier appellieren BBN, BDLA, BUND, NABU, UVP-Gesellschaft und der DNR daher an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Verlängerung des Paragrafen bis Ende 2022 kategorisch abzulehnen.

Thesenpapier zum § 13b Baugesetzbuch (BauGB)

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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