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Düngeverordnung: Kein Aufweichen, kein Vertagen, sondern beschließen
Gemeinsame Pressemitteilung | 16.03.2020
#Bodenschutz #Chemikalien

Düngeverordnung: Kein Aufweichen, kein Vertagen, sondern beschließen

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© Foto: Pixabay
Breites Bündnis fordert ein System zur Erfassung, Veröffentlichung und Auswertung der Pestizidanwendungen in der Landwirtschaft.

Berlin - Zu den am Montag im Bundesrat beginnenden Beratungen appellieren die Umweltorganisationen BUND, Deutsche Umwelthilfe, NABU und ihr Dachverband Deutscher Naturschutzring an die Bundesländer, den geplanten Änderungen der Düngeverordnung ohne weitere Abschwächungen zuzustimmen.

Seit einem Jahr steht fest, dass Deutschland um eine erneute Novelle der Düngeverordnung nicht herumkommt, um Nitratüberschüsse aus der Landwirtschaft zu reduzieren. Seither dreht sich die Debatte nahezu ausschließlich um die Frage, welcher Minimalkompromiss unbedingt nötig ist, um einer erneuten Verurteilung und horrenden Strafzahlungen zu entgehen. Die eigentliche Frage, wie die Nitratüberschüsse verursachergerecht und am besten reduziert werden können, ist dabei vollkommen aus dem Blick geraten und der Prozess zu einem peinlichen Lehrstück einer an Interessen statt Problemen ausgerichteten Politik geworden.

Gemeinsam fordern die Umweltorganisationen die Bundesländer auf, beim jetzigen Kompromiss keine weiteren Abstriche mehr zu machen und die Verordnung am 3. April 2020 wie geplant zu verabschieden. Zugleich verweisen sie darauf, dass der Verhandlungsspielraum mit der EU-Kommission bis zum Äußersten ausgereizt sei.

„Wer jetzt noch Verhandlungen oder Zeit einfordert, hat den Ernst der Lage offensichtlich immer noch nicht erkannt“, so die Verbände. Scheitere die Verabschiedung, sei so gut wie sicher, dass die EU-Kommission ein weiteres Klageverfahren gegen Deutschland einleiten werde und Deutschland millionenschwere Strafzahlungen zu leisten habe.

Die Folgen träfen Landwirtschaft und Gesellschaft. Betriebe müssten mit härteren Beschränkungen rechnen, als im jetzigen Kompromiss vorgesehen. Und die Gesellschaft, die bereits in erheblichem Umfang für Maßnahmen zum Gewässerschutz aufkomme, bekomme zusätzlich die Kosten für die Strafzahlungen aufgebrummt, obwohl diese das Problem weder verursache noch billige.

„Es gibt kein Recht auf Gewässerverschmutzung, auch nicht aus ökonomischen Gründen. Aufgabe der Politik ist es, den Schutz von Umwelt und Natur ebenso sicherzustellen wie die Berücksichtigung gesellschaftlicher Interessen. Wir erwarten, dass die Bundesländer und der Bund gemeinsam Sorge dafür tragen, dass Probleme anerkannt statt ignoriert oder gar geleugnet werden und EU-Recht „ohne Wenn und Aber“ umgesetzt wird. Denn Planungssicherheit hilft auch der Landwirtschaft, anstatt in kürzester Zeit mit einer weiteren Novelle konfrontiert zu werden.“

 

Kontakt für Rückfragen

Ilka Dege

Koordinatorin Agrar-, Natur- und Tierschutzpolitik (bis 07/20)

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