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Europäischer Green Deal: Umweltverbände fordern Ausrichtung der Wirtschaft und Digitalisierung am Gemeinwohl
Pressemitteilung | 08.10.2020
#EU-Umweltpolitik

Europäischer Green Deal: Umweltverbände fordern Ausrichtung der Wirtschaft und Digitalisierung am Gemeinwohl

Berlin – Bereits Anfang des Jahres präsentierte die EU-Kommission im Rahmen des Europäischen Green Deals neue Strategien für Kreislaufwirtschaft und Digitalisierung. Vor diesem Hintergrund fordern deutsche Umweltverbände unter dem Dach des Deutschen Naturschutzrings (DNR) in einem gemeinsamen Positionspapier eine ambitionierte Umsetzung dieser Strategien und eine Ausrichtung der Wirtschaft und Digitalisierung am Gemeinwohl.



„Die EU muss durch einen starken Rechtsrahmen, wirksame Marktanreize und transparente Informationssysteme dafür sorgen, dass wir unseren noch immer zu hohen Ressourcenverbrauch reduzieren und Versorgungsketten nachhaltig und gerecht gestalten. Die von der EU-Kommission angekündigten Initiativen für nachhaltige Produkte und Maßnahmen in den zentralen Wertschöpfungsketten Elektronik, Textilien, Verpackungen und Bau müssen jetzt rasch umgesetzt werden. Eine ernstzunehmende Kreislaufwirtschaftspolitik braucht zudem ein übergreifendes und verbindliches Ziel für die absolute Reduzierung des Ressourcenverbrauchs, ebenso wie verbindliche Abfallvermeidungsziele für verschiedene Abfallströme“, erklären die Verbände in ihrem Forderungspapier.



„Wir müssen auch das große CO2-Einsparpotenzial der Kreislaufwirtschaft endlich stärker mit der europäischen Klimapolitik verbinden, zum Beispiel durch systematisches Erfassen von CO2-Bilanzen für die Wertschöpfungskette von Produkten oder die Einbeziehung von Müllverbrennungsanlagen in den CO2-Zertifikatehandel“, heißt es darin weiter.



Neben einem Reduktionsziel für den Ressourcenverbrauch fordern die Verbände in ihrem Forderungspapier außerdem die Einführung eines EU-weiten Rechts auf Reparatur, Mindesteinsatzquoten für Rezyklat, mehr Transparenz und Informationen für Verbraucher*innen und eine stärkende Rolle der öffentlichen Beschaffung für kreislauffähige Produkte. Auch die Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Batterien und die Industriestrategie der EU-Kommission müssen im Einklang mit den Zielen des Europäischen Green Deal stehen und die europäische Wirtschaft in ihrem Ziel unterstützen, bis 2050 auf eine vollständig ressourceneffiziente und klimaneutrale Industrie und eine echte Kreislaufwirtschaft umzustellen.



Die unterzeichnenden Organisationen begrüßen ferner, dass die EU-Kommission das Thema Nachhaltigkeit und Digitalisierung explizit vorantreiben möchte. Jedoch sind Umwelt- und Klimaschutz in den Gesetzesvorhaben zur Digitalisierung bisher nur unzureichend verankert und in hauptsächlich freiwilligen Verpflichtungen und Maßnahmen zu finden. Das betrifft vor allem den negativen Nettoeffekt einer fortschreitenden Digitalisierung hinsichtlich Strom- und Ressourcenverbrauch. Nur durch einen ordnungspolitischen Rahmen und klare Vorgaben kann das volle ökologische Potenzial ausgeschöpft werden. Dies bedeutet, dass die Gestaltung nicht einseitig auf die Förderung einer wirtschafts- und wachstumspolitischen Agenda abzielen darf. Leitbild sollte stattdessen die Digitale Suffizienz sein: Die Digitalisierung nur dort zu fördern, wo sie zur sozial-ökologischen Transformation beiträgt und dort zu regulieren, wo sie der Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen entgegensteht.

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