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Umweltorganisationen kritisieren Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung als rechtswidrig und ungeeignet
Gemeinsame Pressemitteilung | 17.01.2020
#Wirtschaft

Umweltorganisationen kritisieren Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung als rechtswidrig und ungeeignet

Verbesserte Planung und Beteiligung statt Aushebelung des Rechtsschutzes nötig

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c. Pixabay

Berlin - Die Umweltorganisationen BUND, NABU, DUH, UVP-Gesellschaft, VCD und der Umweltdachverband DNR haben den Gesetzentwurf zur Genehmigungsbeschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen im Verkehrsbereich (so genanntes Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz) als in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig kritisiert.

Der Gesetzentwurf verstoße gegen die Vorgaben des Grundgesetzes und gegen EU-rechtlich verbriefte Klagerechte. Zudem sei er ungeeignet, um die Planungs- und Genehmigungsprozesse wirksam zu beschleunigen. Denn dem Maßnahmengesetz für jeden Einzelfall vorgeschaltet sei ein Planfeststellungsverfahren, das nicht mit einem Planfeststellungsbeschluss, sondern mit einem nachgeschalteten Gesetzesbeschluss ende, in dem der Gesetzgeber eine eigene Abwägungsentscheidung zu treffen habe. Die einzig mögliche Zeitersparnis entstünde dadurch, dass Klageverfahren ausgehebelt würden. Der Entwurf für ein Maßnahmengesetz könne ferner der Anfang dafür sein, zukünftig jedes beliebige Infrastrukturprojekt vom Deutschen Bundestag anstelle der zuständigen Fachbehörden beschließen zu lassen, so die Befürchtung der Verbände.

„Der Gesetzentwurf hebelt Klagerechte und Rechtsstaatlichkeit aus, führt aber nicht zu einer beschleunigten und verbesserten Planung“, so die Einschätzung der Verbände am Rande einer Veranstaltung im Deutschen Bundestag. Der Vorstoß des Bundesverkehrsministeriums lenke daher von den eigentlich relevanten Faktoren bei der Planung und Genehmigung großer Infrastrukturmaßnahmen ab und stelle einen Dammbruch zu Lasten von Umwelt und Rechtsschutz dar.

Nach Überzeugung der Verbände gebe es zahlreiche Ansatzpunkte, um eine konkrete Planungsbeschleunigung zu erreichen, ohne die Umwelt- und Klagerechte auszuhebeln. Hierzu gehöre die deutliche Stärkung einer frühzeitigen und umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine ergebnisoffene Prüfung möglicher Alternativen und eine plausible Begründung der dann gewählten Variante könnten zudem beschleunigend auf die weiteren Planungsschritte sowie die Umsetzung des Projektes wirken. Dafür müssten die Planungs- und Personalkapazitäten in den zuständigen Verwaltungen der Bundesländer gestärkt und neue Formen der Planung wie interdisziplinäre Teams etabliert werden. Schließlich könnte eine verstärkte Kooperation mit den Umweltverbänden zur Verbesserung und Beschleunigung von Planungsverfahren führen. Der bundesweite „Bürgerdialog Stromnetz“ sei ein gutes Beispiel dafür, wie Öffentlichkeits- und Verbändebeteiligung informell funktionieren kann.

„Umweltverbände haben in Zeiten reduzierter behördlicher Vollzugskapazitäten die immer wichtigere Aufgabe, erkennbare Fehler oder Verstöße beispielsweise gegen umweltrechtliche Vorschriften aufzudecken“, so die Einschätzung der Verbände in einem gemeinsamen Papier. Auch aus Sicht der Verbände spielt die Planungsbeschleunigung für den zügigen Umbau der Infrastruktur eine große Rolle, doch werde der vorgelegte Gesetzesentwurf dieser Aufgabe nicht gerecht. Die Rechtswidrigkeit des Gesetzesvorstoßes selbst führe vielmehr zu einer weiteren Verzögerung.

Die Verbände appellieren daher an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, den vorliegenden Gesetzentwurf für ein Maßnahmengesetz zurückzuweisen und zielführende Initiativen für eine Planungsbeschleunigung im Einklang mit dem Umweltrecht zu ergreifen.

Die Handlungsempfehlungen der Verbände sind hier erhältlich.

 

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

Nina Slattery

Referentin für Presse und Kommunikation (bis 01/2020)

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