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Factsheet: Revision der Klimaschutzverordnung (2021-2030)
Publikation | 29.03.2022
#EU-Umweltpolitik #Klima und Energie

Factsheet: Revision der Klimaschutzverordnung (2021-2030)

Factsheet

Mitte Juli 2021 hat die EU-Kommission Änderungsvorschläge der Klimaschutzverordnung (auch genannt Effort-Sharing-Regulation/ESR) angekündigt. Diese sollen zur Reduzierung der Emissionen um 55 Prozent bis 2030 beitragen. Ein neues Factsheet der EU-Koordination des DNR informiert über den aktuellen Stand der Revision der Verordnung.

 

Die ESR gibt den einzelnen EU-Mitgliedstaaten verbindliche Minderungsziele für klimaschädliche Treibhausgase für die Sektoren vor, die nicht über den EU-Emissionshandel für Energie und Industrie reguliert werden. Wie viel ein Mitgliedstaat ausstoßen darf, ist abhängig von dem Bruttoinlandsprodukt des Landes. Der Änderungsvorschlag für die Lastenteilungsverordnung sieht vor, die Emissionen in den Sektoren Landwirtschaft, Gebäude (vor allem Wärmeversorgung), Verkehr (ohne Flugverkehr) und Abfall um 40 Prozent im Vergleich zu 2005 zu reduzierenDeutschland soll dabei laut Vorschlag der EU-Kommission die Emissionen um 50 Prozent (vorher 40 Prozent) bis 2030 reduzieren.

Im nächsten Schritt wird der Änderungsvorschlag der EU-Kommission im Ministerrat und im EU-Parlament verhandelt.

Umweltverbände begrüßen, dass das neue EU-Klimaziel weiterhin durch verbindliche nationale Ziele unterfüttert wird, bewerten die Vorschläge der Kommission aber als nicht ausreichend. Sie fordern eine Reduzierung der Gesamtemissionen um 65 Prozent bis 2030 gegenüber dem Referenzjahr 1990. Dies würde auch zu einem höheren Ziel im Effort-Sharing führen. Darüber hinaus befürchten die Verbände, dass die Änderungsempfehlungen zu den Flexibilitätsmechanismen die Einhaltung der Klimaziele gefährden.

Das Factsheet gibt einen umfassenden Überblick über die ESR, die laufenden Verhandlungen, über zentrale Streitfragen und die Positionen der Umweltverbände.

[lw]

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