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Factsheet: Überarbeitung der Richtlinie zum EU-Emissionshandelsystem
Publikation | 14.07.2022
#EU-Umweltpolitik #Klima und Energie

Factsheet: Überarbeitung der Richtlinie zum EU-Emissionshandelsystem

Factsheet

Die EU hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2030 ihre klimaschädlichen Treibhausgase im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55 Prozent zu reduzieren. Bis spätestens 2050 muss die EU klimaneutral sein. Der Emissionshandel gilt dabei als das zentrale Klimaschutzinstrument der EU und wird momentan reformiert, um an das höhere 2030-Ziel angepasst zu werden. Die im Europäischen Grünen Deal festgehaltenen Klimaziele, die ambitionierter als die vorherigen Ziele sind, machen eine Überarbeitung der bereits bestehenden Gesetzgebungen notwendig. Derzeit umfasst es die Sektoren Industrie, Energie und Flugverkehr. Das aktualisierte Factsheet der EU-Koordination informiert über die Hintergründe und den aktuellen Stand des europäischen Emissionshandelsystems.

Das Europäische ETS wurde bereits 2005 eingeführt. Mitte Juli 2021 hat die EU-Kommission im Rahmen des „Fit for 55“-Klimapakets (FF55) ihre Vorschläge für die Veränderung und Erweiterung des Emissionshandels veröffentlicht. Im Juni 2022 haben sich der Rat und das EU-Parlament jeweils auf ihre Positionen geeinigt. Die EU plant unter anderem die Einführung eines neuen separaten Emissionshandelssystems („ETS II“) für die Sektoren Verkehr und Gebäude und eines begleitenden Klimasozialfonds zur sozialen Abfederung. Im Gegensatz zu Rat und Kommission fordert das Europäischen Parlament, die Einführung des ETS II zunächst auf den kommerziellen Sektor zu begrenzen. Medienberichten zufolge sollen die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Ministerrat und EU-Parlament bereits im Juli 2022 beginnen. In den Trilogverhandlungen wird dann insbesondere über das Ambitionsniveau des ETS, den Klimasozialfond oder das Ende der kostenlosen Zuteilung von CO2-Zertifikaten für die Industrie entschieden. Umweltverbände fordern eine deutlich stärkere Ausgestaltung des Emissionshandels. In Bezug auf das ETS II fordern die Verbände, dass dieses nur eingeführt werden darf, wenn es mit einem starken Klimasozialfond unterlegt wird.

Das Factsheet der EU-Koordination gibt auf zwei Seiten einen kompakten Überblick den europäischen Emissionshandel, die Positionen der einzelnen EU-Institutionen, über zentrale Streitfragen und die Standpunkte der Umweltverbände

Factsheet: Überarbeitung der Richtlinie zum EU-Emissionshandelsystem

factsheet.ueberarbeitung_der_richtlinie_zum_eu-emissionshandelsystem.pdf (723 KB)

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