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Putenhaltung in Deutschland: Gemeinsame Position für mehr Tierschutz
Publikation | 26.10.2026
#Landwirtschaft und Gentechnik #Tierschutz

Putenhaltung in Deutschland: Gemeinsame Position für mehr Tierschutz

Das Bild zeigt viele Puten eng aneinander auf einer freien Fläche.
© Bild von Ralph

In einem gemeinsamen Forderungspapier appelliert der Deutsche Naturschutzring mit sieben seiner Mitglieder und zwei weiteren Tierschutzorganisationen an das Bundeslandwirtschaftsministerium, endlich die Putenhaltung in Deutschland verbindlich zu regeln und die Tiere so effektiv zu schützen. 

Puten werden in Deutschland überwiegend in intensiven konventionellen Mastbetrieben gehalten, meist in Beständen mit mehr als 10.000 Tieren. Jährlich werden rund 27,6 Millionen Puten geschlachtet. Die Ställe sind weitgehend strukturlos und reizarm, sodass die Tiere arteigenes Verhalten wie Rückzug, erhöhtes Ruhen, Ausweichen oder Erkunden kaum ausleben können.

Eingesetzt werden fast ausschließlich schnell wachsende Zuchtlinien, deren extremes Wachstum die Gesundheit der Tiere stark belastet. Für die konventionelle Haltung von Puten gibt es weder auf EU-Ebene noch in Deutschland spezifische, verbindliche Haltungsvorgaben. Auf EU-Ebene gelten nur allgemeine Tierschutzbestimmungen. In Deutschland gelten das Tierschutzgesetz, die allgemeinen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und die Europaratsempfehlung zur Haltung von Puten. 

Vor diesem Hintergrund fordern die Tierschutzorganisationen das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat dazu auf, kurzfristig einen Verordnungsentwurf vorzulegen, der die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um einen Abschnitt zur Putenhaltung ergänzt. Die neuen Vorgaben müssen den Status quo in der konventionellen Putenmast deutlich verbessern. 

Sie dürfen sich nicht an den bisherigen unzureichenden Eckwerten orientieren, sondern müssen den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand, die Europaratsempfehlung zur Haltung von Puten, die EFSA-Stellungnahme und die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen. 

Unsere Kernforderungen an eine neue Verordnung: 

  • deutlich niedrigere maximale Besatzdichten, 
  • eine Begrenzung der Gruppengrößen oder eine wirksame Unterteilung großer Gruppen, 
  • eine planmäßige Stallstrukturierung und die Einrichtung von Funktionsbereichen, 
  • ausreichendes und geeignetes Beschäftigungsmaterial sowie Möglichkeiten zur Futtersuche und Erkundung, 
  • ausreichend erhöhte Strukturen zum Aufbaumen, 
  • eine durchgehend trockene, lockere Einstreu, 
  • rieselfähige Materialien zum Staubbaden, 
  • Anforderungen an Licht und Stallklima, 
  • tierbezogene Indikatoren für die betriebliche Eigenkontrolle, etwa Fußballenveränderungen, Lahmheiten, Verletzungen, Mortalität und Brusthautveränderungen, 
  • ein Verbot der Haltung von Tieren, deren Gesundheit und Wohlergehen durch zuchtbedingte Merkmale beeinträchtigt sind, beispielsweise durch körperliche Disproportionen oder überhöhtes Körpergewicht infolge zu schneller Zunahme. 

Die Haltungsanforderungen müssen so gestaltet sein, dass das routinemäßige Schnabelkürzen beendet werden kann, ohne die Tiere einem erhöhten Verletzungsrisiko auszusetzen. Dies ist bisher nur durch die Anforderungen der ökologischen Haltung möglich.


Das Positionspapier mitgezeichnet haben: Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, Animal Equality Germany e. V., Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND), Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. (bmt), Deutscher Naturschutzring e. V. (DNR), Deutscher Tierschutzbund e. V., Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V. (DJGT), Menschen für Tierrechte e. V., PROVIEH e. V., VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz 

Gemeinsames Positionspapier

Positionspapier zu Putenhaltung (315 KB)

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