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Steckbrief: One-In-One-Out unter dem Deckmantel der besseren Rechtsetzung
Publikation | 01.04.2020
#EU-Umweltpolitik

Steckbrief: One-In-One-Out unter dem Deckmantel der besseren Rechtsetzung

Unter dem Schlagwort Bürokratiebremse will Deutschland auch in der EU eine One-In-One-Out-Regel (OIOO) einführen. Wie fungiert Bürokratieabbau als Deckmantel für Deregulierungspolitik? Warum birgt dieser Ansatz die Gefahr, den Europäischen Green Deal (EGD) der EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen zu konterkarieren? Was besagt diese Regel? Warum ist OIOO kein sinnvolles Instrument der „besseren Rechtsetzung“? Wie ist der Stand in Deutschland? Was sagen Umweltverbände und Gewerkschaften? Diese und weitere Fragen beantwortet dieser Steckbrief.

Die OIOO-Regel und "Do No Harm" in der EU

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen will in ihrer Amtszeit eine OIOO-Regel einführen – mit dem Fokus auf monetäre „Belastungen“. So hat sie nicht nur in ihren politischen Leitlinien / Agenda für Europa, sondern auch in den Arbeitsaufträgen (mission letters) an die jeweiligen KommissarInnen die Einführung von OIOO angemahnt. Jeder Gesetzesvorschlag, der neue Belastungen schafft, soll die Menschen und Unternehmen in gleicher Höhe im selben Politikbereich entlasten. Mitgliedstaaten sind zu einer 1:1-Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht angehalten, um keine unnötigen Verwaltungslasten hinzuzufügen. Gleichzeitig hat die Kommission einen neuen „do no harm“-Ansatz angekündigt, der in allen Sektoren als übergeordneter Prüfvorbehalt einzuführen ist, um das durch die Verträge verbindlich festgeschriebene Vorsorgeprinzip zu unterstützen. Die Frage ist, welcher Ansatz sich als der Stärkere erweisen wird.

Wie sich der DNR zu OIOO und Bürokratieabbau positioniert

Der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) stellt fest, dass eine tiefgreifende Transformation der EU durch den Europäischen Green Deal (EGD) nicht ohne eine Stärkung der Ordnungspolitik und der besseren Umsetzung bestehender EU-Vorschriften funktionieren wird. Nach Plänen der EU-Kommission soll der EGD durch eine One-In-One-Out- Regel umgesetzt werden. Als Instrument für Bürokratieabbau schöngeredet, ordnet die Regel die politische Entscheidungsfindung einer monetären Regel zugunsten der Wirtschaft unter. Solch eine starre Regel bedroht die Fähigkeit der EU, den Herausforderungen im Klima- und Umweltschutz sowie im Sozial- und Arbeitsrecht mit neuen, ambitionierten Gesetzesvorhaben entgegenzuwirken. Der DNR befürchtet, dass eine in der EU durchgesetzte „One in, one out“ Regel die hoffnungsvollen Ansätze für ein soziales Europa, einen Green Deal und mehr Klimaschutz konterkarieren werden und die Politik weiter an Glaubwürdigkeit verliert. [bv/aw]

Bjela Vossen

Leiterin EU-Koordination (aktuell nicht im Dienst)

030 6781775-85

bjela.vossen@dnr.de

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