Illegalen Import über Online-Marktplätze stoppen

In einem offener Brief an Bundesumweltministerin Svenja Schulze, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat sich ein Bündnis von Umwelt-, Verbraucherschutz und Entwicklungsverbänden sowie zwei Wirtschaftsakteuren gegen den massenhaften Import illegaler Produkte über Online-Marktplätze ausgesprochen.
Durch den Boom des Online-Handels in Folge der Corona-Krise verschärfe sich der unfaire Wettbewerb zwischen Einzelhändler*innen und Online-Marktplätzen drastisch. So würden über virtuelle Verkaufsplattformen wie Amazon, Ebay oder Wish massenweise Produkte nach Deutschland verkauft, die nicht die geltenden Vorgaben zum Umwelt- und Verbraucherschutz einhalten, schreiben die Verbände - darunter auch der Umweltdachverband DNR. Gleichzeitig könne nicht wirksam gegen die aus dem außereuropäischen Ausland illegal agierenden Anbieter vorgegangen werden, da auch die Plattformbetreiber bislang nicht rechtlich verantwortlich für die bei ihnen angebotenen Produkte seien. Diese Gesetzeslücke bedrohe die Existenz vieler Händler*innen und gefährde die Umwelt sowie Verbraucherinnen und Verbraucher, kritisiert das Bündnis.
Aus Sicht der unterzeichnenden Verbände sollte die Bundesregierung daher dringend festlegen, dass bei an deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher verkauften Produkten für diese immer ein verantwortlicher Akteur greifbar ist.
In Anlehnung an die in Frankreich bereits beschlossene „Herstellerfiktion“ für Online-Marktplätze fordern die unterzeichnenden Verbände folgende Maßnahmen:
- Ist für Verbraucherinnen und Verbraucher kein anderer Akteur greifbar, müssen Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister die volle Verantwortung für die bei ihnen angebotenen Produkte übernehmen. Hierfür müssen Online-Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister rechtlich als Akteur in der Lieferkette definiert werden – etwa als Vertreiber.
- Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern sind umfassende Sorgfaltspflichten für die bei ihnen angebotenen Produkte aufzuerlegen. Dies umfasst etwa die Prüfung, dass die Hersteller- und Vertreiberpflichten von den Anbietern eingehalten werden.
- Online-Marktplätze müssen die vollständigen Kontaktinformationen des Anbieters sowie bei Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen die Registrierungsnummer des Herstellers auf der jeweiligen Produktwebseite angeben.
