Aktualisiert: Factsheet zur LULUCF-Verordnung
Seit Mai 2023 ist die überarbeitete LULUCF-Verordnung in Kraft. Der Schutz und die Regeneration von Wäldern, Mooren sowie anderen natürlichen Ökosystemen sind unerlässlich auf dem Weg zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zielte darauf ab, ihrer Bedeutung Rechnung zu tragen und sie als natürliche Kohlenstoffsenken in die EU-Klimaziele einzubeziehen. Ein aktualisiertes Factsheet der DNR EU-Koordination bietet ausführliche Informationen über die Hintergründe und die überarbeitete Verordnung.
Im November 2022 hatten der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament im Trilog eine Einigung über die Klimaziele im Landnutzungssektor erzielt. Die Verhandlungen über die überarbeitete Verordnung begannen im Rahmen des Fit-for-55-Klimapakets (FF55). Ziel war es, die bestehenden Gesetze an das neue Klimaziel anzupassen und die Kohlenstoffsenken in der gesamten EU zu stärken.
Zum einen wurde ein verbindliches Ziel zur Kohlenstoffbindung im Landnutzungssektor von 310 MtCO2Eq festgelegt. Dieses Ziel soll in das Nettoreduktionsziel von mindestens 55 Prozent für 2030 einfließen – einen Vorstoß, den Umweltverbände im Vorfeld heftig kritisierten. Die Verordnung sieht außerdem vor, das EU-Ziel für den Netto-Treibhausgasabbau im Landnutzungssektor bis 2030 auf 310 MtCO2Eq zu erhöhen und die Ziele unter den Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2026-2030 aufzuteilen. Infolgedessen wurde das Gesamtziel der EU zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bis 2030 auf 57 Prozent angehoben, während die "No-Debit-Regel" bis 2025 weiterhin Bestand hat. Im Zeitraum von 2026-2030 sollen die Mitgliedstaaten verbindliche nationale Ziele erfüllen, bei denen die Kohlenstoffbindung die Emissionen übersteigt.
Eine strittige Frage während der Verhandlungen war die Verrechnung der Treibhausgasemissionen im Bereich Landnutzung und Landwirtschaftssektor. Während die Europäische Kommission eine Verrechnung beider Bereiche befürwortete, drängte das EU-Parlament auf eine getrennte Behandlung der Emissionen aus dem Agrarsektor, um die Bemühungen zur Reduzierung der Emissionen in diesem Sektor zu schützen. Am Ende konnten sich der Rat und das EU-Parlament in dieser Angelegenheit nicht einigen. Die Pläne zur Schaffung eines AFOLU-Sektors und zur Integration der verbleibenden Sektoren in das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) waren somit nicht erfolgreich.
Das Factsheet der DNR EU-Koordination gibt einen kompakten Überblick über die Hintergründe der Überarbeitung, die wesentlichen Aspekte der geänderten Verordnung sowie die Standpunkte von CAN Europe, der Waldschutzorganisation FERN und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring. [ks]