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Deutsches Energierecht noch nicht mit EU-Klimazielen vereinbar
EU-News | 25.05.2022
#EU-Umweltpolitik #Klima und Energie

Deutsches Energierecht noch nicht mit EU-Klimazielen vereinbar

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c. pixabay

Laut EU-Kommission ist die Umsetzung von EU-Vorschriften in deutsches Recht nicht ausreichend. Ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Bereich erneuerbare Energien geht in die zweite Phase.

Vergangene Woche hat die EU-Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland und acht weitere Mitgliedstaaten gerichtet. Darin forderte sie die betroffenen Staaten auf, die EU-Vorschriften zur stärkeren Nutzung von erneuerbaren Energieträgern vollständig in nationales Recht umzusetzen. Sollten die Länder den Forderungen der Kommission nicht nachkommen, droht eine Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II (Richtlinie (EU) 2018/2001) schreibt vor, dass in der EU bis 2030 mindestens 32 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Die Mitgliedstaaten sollen die dafür notwendigen Maßnahmen, etwa Förderprogramme und vereinfachte Verwaltungsverfahren, auf den Weg bringen. Laut der EU-Kommission sind die betroffenen Staaten dieser Verpflichtung nicht vollständig nachgekommen. 

Bereits im Juni 2021 hatte die Frist zur Umsetzung von RED II geendet. Daraufhin hatte die Kommission die genannten Mitgliedstaaten in einem Mahnschreiben dazu aufgefordert, ihr Informationen über die nationalen Bemühungen vorzulegen. Die Antworten darauf befand die Kommission allerdings als unzureichend und setzte daher nun das Vertragsverletzungsverfahren fort. Den betroffenen Staaten bleiben von jetzt an zwei Monate, um die Verpflichtungen umzusetzen und die Kommission über ihre Handlungen zu informieren. Sollten sie dies versäumen, kann die Kommission als letzten Schritt den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen (Art. 258 AEUV). Die meisten Fälle können allerdings ohne eine Klage vor dem EuGH geklärt werden.

In zwei weiteren Bereichen, Justiz sowie Steuern und Zollunion, leitete die EU-Kommission mit einem Aufforderungsschreiben die erste Phase eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ein. Genauere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in diesem Steckbrief des DNR. [lm]

Pressemitteilung der Kommission: Vertragsverletzungsverfahren: Kommission leitet in drei Fällen rechtliche Schritte gegen Deutschland ein (europa.eu)

Übersicht über den Stand des Vertragsverletzungsverfahrens: Infringement Decisions (europa.eu) 

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