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Deutschland verstößt gegen EU-Lärmrichtlinie
EU-News | 05.10.2017
#Emissionen

Deutschland verstößt gegen EU-Lärmrichtlinie

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© Foto: Nigel Tadyanehondo on Unsplash

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da es die EU-Lärmrichtlinie nicht vollständig umsetze.

Nach Ansicht der EU-Kommission muss Deutschland noch zahlreiche Aktionspläne für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Flughäfen aufstellen. Zwar habe das Land seit September 2016 Fortschritte erzielt. Diese reichten jedoch nicht aus.

Die Richtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Lärmbelastung in Ballungsräumen, entlang wichtiger Eisenbahnstrecken und Hauptverkehrsstraßen und im Umfeld großer Flughäfen zu kartieren. Diese Lärmkarten dienen als Grundlage für Maßnahmen in Lärmaktionsplänen.

Umgebungslärm – verursacht durch Straßen-, Schienen- und Luftverkehr – ist nach der Luftverschmutzung die zweithäufigste Ursache für vorzeitige Todesfälle (sieh auch EU-Umweltnews vom 27.04.2017).

Die Kommission hat eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet. Das EU-Land hat zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren. [aw]

Übersicht aller Vertragsverletzungsverfahren für Oktober (Umweltlärm unter Punkt 4)

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