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Emissionshandel für Luftverkehr soll ab 2023 gelten
EU-News | 20.10.2017
#Klima und Energie

Emissionshandel für Luftverkehr soll ab 2023 gelten

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© c. pixabay

Das EU-Parlament und der Ministerrat der EU haben sich informell geeinigt, wie das Emissionshandelssystem (ETS) künftig für den Luftverkehr gelten soll.

Die Ausnahmeregelung für den Luftverkehr soll noch bis Dezember 2023 verlängert werden – das EU-Parlament hatte ursprünglich bis Ende 2021 gefordert. Ab 2024 darf der Sektor nicht mehr von kostenfreien Emissionszertifikaten profitieren. Derzeit stößt der Luftverkehr 85 Prozent seiner CO2-Emissionen aus, ohne dafür wie andere Industriezweige zu zahlen. In den nächsten 12 Monaten soll auch ein internationales Kompensationssystem der Internationalen Zivilluftfahrorganisation eingeführt werden. Die Kommission wird dann die beiden Systeme zusammenführen, sodass Flüge innerhalb der EU sowie international gleich behandelt werden.

Die NGO Transport&Environment begrüßte diese Einigung grundsätzlich. Allerdings betonte Flugverkehrsexperte Andrew Murphy, dass die EU weiterhin ergänzende Maßnahmen ergreifen muss wie die Beendigung von Steuererleichterungen und die Verminderung anderer klimaschädlicher Gase als CO2.

Die Ausnahmeregelung für internationalen Luftverkehr besteht seit 2013, als die EU-Kommission die „stop the clock“-Initiative ins Leben gerufen hatte. Luftverkehr ist für 1,3 Prozent der globalen CO2-Emissionen verantwortlich. [es]

Mitteilung des EU-Parlaments
PM von Transport&Environment

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