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EU-Kommission stellt Verbraucheragenda vor
EU-News | 17.11.2020
#Kreislaufwirtschaft #Chemikalien

EU-Kommission stellt Verbraucheragenda vor

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c. Pixabay

Am Freitag präsentierte die EU-Exekutive ihre im Rahmen des Green Deal angekündigten Pläne für einen verbesserten Schutz von Verbraucher*innen. Ganz oben auf der Agenda: Mehr Informationen über Umweltauswirkungen von Produkten und ein Recht auf Reparatur.

Das Ziel der vorgestellten Maßnahmen solle sein, Verbraucher*innen eine „aktive Rolle beim ökologischen und digitalen Wandel“ zu ermöglichen, erklärte die Kommission. In ihrer Agenda schlägt sie Maßnahmen in den fünf Schwerpunktbereichen Grüner Wandel, Digitaler Wandel, Wirksame Durchsetzung der Verbraucherrechte, Besondere Bedürfnisse bestimmter Verbrauchergruppen und Internationale Zusammenarbeit vor.

Für den ersten Schwerpunktbereich kündigte sie an, im nächsten Jahr einen Legislativvorschlag über Informationen zur Nachhaltigkeit von Produkten vorzulegen. Dieser soll es Verbraucher*innen erleichtern, „grüne“ Werbeversprechen von Unternehmen besser einzuschätzen und auf Grundlage von Informationen über die Zusammensetzung, Haltbarkeit oder Reparierbarkeit von Produkten nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen. Die für 2021 angekündigten Initiativen zur Stärkung der Rolle der Verbraucher*innen beim Übergang zu einer grünen Wirtschaft und zu nachhaltiger Produktpolitik sollen ein „effektives Recht auf Reparatur“ in der EU schaffen. Die Kommission möchte Reparaturen und kreislauffähige Produkte auch über die Überarbeitung der Warenverkaufsrichtlinie fördern, die sie 2022 durchführen will.

Laut einer Eurobarometer-Studie würden 77 Prozent der EU-Bürger*innen ihre Geräte lieber reparieren als sie zu ersetzen. Häufig ist dies nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich, weil Produkte reparatur-unfreundlich designt sind oder Hersteller Ersatzteile oder Reparaturinformationen nicht zur Verfügung stellen.

Unter die in der Agenda angekündigten Schwerpunktmaßnahmen, die in den nächsten fünf Jahren umgesetzt werden sollen, fallen auch die Überarbeitung der Richtlinie zur Produktsicherheit im Hinblick auf die Digitalisierung oder eine verstärkte Kontrolle der Umsetzung von Verbraucherrecht in den Mitgliedstaaten.

Auch das bestehende EU-Recht zu Verbraucherkrediten und zur Vermarktung von Finanzdienstleistungen soll an den digitalen Wandel angepasst werden. Die Kommission kündigte zudem an, sich mit Anforderungen an Standards für Babyartikel zu befassen. Ein neuer, gemeinsam mit der chinesischen Regierung erarbeiteter Aktionsplan soll die Sicherheit von online verkauften Produkten erhöhen.

Didier Reynders, EU-Justizkommissar, spricht europäischen Verbraucher*innen eine wichtige Rolle für die Transformation der europäischen Wirtschaft zu. Die neuen Maßnahmen sollen sie „in die Lage versetzen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen“, so Reynders.

Der Dachverband der europäischen Verbraucherschutzorganisationen BEUC begrüßte die von der Kommission vorgestellte Agenda. Eine ambitionierte Umsetzung der angekündigten Maßnahmen sei notwendig angesichts der„enormen Veränderungen“, mit denen Verbraucher*innen „aufgrund der Digitalisierung unserer Gesellschaften und der Folgen des Klimawandels konfrontiert sind.“ Auch eine verbesserte Überwachung der Umsetzung von Verbraucherrecht sei geboten. [km]

Pressemitteilung der EU-Kommission

Verbraucheragenda

Reaktion BEUC

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