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GAP: Umweltregeln ausgesetzt und weitere Pläne genehmigt
EU-News | 22.09.2022
#Landwirtschaft und Gentechnik

GAP: Umweltregeln ausgesetzt und weitere Pläne genehmigt

Felder aus der Luft
© AdobeStock/david appel/EyeEm
Felder aus der Luft

Der Bundesrat hat der Aussetzung von Standards zu Fruchtfolge und Biodiversitätsflächen zugestimmt. Verpflichtende Brachen und Fruchtwechsel soll es erst ab 2024 geben. GAP-Strategiepläne von Österreich und Luxemburg von der EU-Kommission genehmigt.  

Auf der Sitzung des Bundesrates am 16. September haben die deutschen Bundesländer der für 2023 geplanten Aussetzung von Umweltregeln zugestimmt. Sie bestätigten die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgelegten GAP-Ausnahmen-Verordnung. Landwirtschaftsbetriebe können im kommenden Jahr somit europäische EU-Agrarzahlungen erhalten, ohne alle ursprünglich vorgesehenen umweltrelevanten Grundanforderungen zu erfüllen. Die Aussetzung betrifft die Regeln zum verpflichtenden Fruchtwechsel (GLÖZ 7) und zur Bereitstellung von Biodiversitätsflächen (GLÖZ 8).

Kein Fruchtwechsel und weniger Biodiversitätsflächen

Als Begründung für die Ausnahmen wird die angespannte Situation auf den globalen Getreidemärkten aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine angeführt. Mit dem Verzicht auf einen Fruchtwechsel soll ermöglicht werden, auch direkt hintereinander Weizen auf abgeernteten Weizenfeldern anzubauen. Zudem war ursprünglich vorgesehen, dass die Landwirtschaftsbetriebe vier Prozent ihrer Ackerfläche in Form von Brachen oder Landschaftselementen der Natur bereitstellen. Diese zusätzlichen „nicht-produktiven Flächen“ sind nun für die Produktion von Lebensmitteln freigegeben. Somit dürfen dort Getreide, Sonnenblumen und Hülsenfrüchte angebaut werden. Der Anbau von Soja und Mais ist auf diesen Flächen hingegen nicht zulässig. Auch sollen bestehende Landschaftselemente sowie Brachen, die im Rahmen der „ökologischen Vorrangflächen“ in den Jahren 2021 und 2022 angelegt wurden, unangetastet bleiben.

Nur für 2023 !?    

Die Ausnahmen sollen nur für das Jahr 2023 gelten und mit den Einschränkungen soll ein „Kompromiss für den Teller, nicht für Getreide in Tank oder Trog“ getroffen worden sein, so Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Die Aussetzung der Standards war zuvor im Juli durch die EU-Kommission ermöglicht und im August von der deutschen Agrarministerkonferenz gefordert worden. Bereits seit Monaten (EU-News Juni, EU-News Juli)  wurde die Option intensiv diskutiert. Umweltverbände und Wissenschaftler*innen kritisieren die Aussetzung der Umweltstandards stark.

Weitere Strategiepläne genehmigt

Derweil hat die EU-Kommission zwei weitere GAP-Strategiepläne genehmigt. Die Brüsseler Behörde teilte am 13. September mit, nun auch die Pläne von Österreich und Luxemburg bestätigt zu haben. Damit sind inzwischen die nationalen Strategiepläne von neun Mitgliedstaaten genehmigt. Ende August wurden die Pläne der ersten sieben Mitgliedstaaten - Dänemark, Spanien, Portugal, Polen, Irland, Frankreich, Finnland - angenommen. Die Einreichung des deutschen Strategieplans bei der EU-Kommission wird noch im September erwartet. [bp]

GAP-Ausnahmen-Verordnung

Entscheidung des Bundesrats

Pressemitteilung BMEL zur Entscheidung des Bundesrates

Pressemitteilung DNR zur Aussetzung der Umweltstandards

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