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Deregulierung neuer Gentechnik: Breites Bündnis reicht Klage ein
EU-News | 24.09.2026
#EU-Umweltpolitik #Landwirtschaft und Gentechnik #Politik und Gesellschaft

Deregulierung neuer Gentechnik: Breites Bündnis reicht Klage ein

Paragrafenzeichen vor blauer Europaflagge (als Mittelpunkt des Europasternenkreises)
© AdobeStock / nmann77

Unternehmen und Verbände aus der gesamten Lebensmittelerzeugungskette wollen die europäische Verordnung zu Neuen Gentechnik-Pflanzen stoppen. Ein breites Bündnis hat deshalb Direktklage beim Europäischen Gericht in Luxemburg eingereicht. Anfang September hatte der slowakische Premierminister Robert Fico angekündigt, ebenfalls klagen zu wollen.

Acht Unternehmen und vier Verbände der gentechnikfreien Landwirtschaft haben am 21. September fristgerecht Klage beim Europäischen Gericht (EuG) in Luxemburg eingereicht. Die Nichtigkeitsklage richtet sich gegen das Europäische Parlament und den Rat der EU und greift die im Juni verabschiedete Verordnung (EU) 2026/1388 zu Pflanzen aus neuer Gentechnik (NGT) an. Gegen die Verordnung hatte es jahrelange Proteste gegeben (EU-News 25.07.2018, 04.03.2021, 02.09.2022, 27.10.2022, 05.03.2025, 09.06.2026, 17.06.2026).

Die NGT-Verordnung war am 26. Juni 2026 im Amtsblatt der EU erschienen und soll ab dem 17. Juli 2028 gelten. Mit dem neuen Gesetz werden EU-Gentechnikanforderungen für eine Vielzahl von Gentechnik-Pflanzen (Kategorie NGT‑1) abgeschafft. Nach Einschätzung der Kläger*innen fallen über 90 Prozent der zu erwartenden Pflanzen aus neuer Gentechnik in diese Kategorie, für die künftig die präventive Risikoprüfung, das Zulassungsverfahren, verpflichtende Nachweismethoden, die Rückverfolgbarkeit sowie Koexistenz- und Opt-out-Regeln für Mitgliedstaaten entfallen. Gekennzeichnet wird nur noch das Saat- und Pflanzgut, nicht mehr das Lebens- oder Futtermittel, das daraus entsteht.

Die Kläger*innen verweisen darauf, dass der Europäische Gerichtshof bereits 2018 geurteilt hatte, dass auch neue gentechnische Verfahren dem bestehenden EU-Gentechnikrecht unterliegen (EuGH, Urteil C‑528/16). Genau diesen Grundsatz höhlt die neue Verordnung nach Ansicht der Kläger*innen aus.

Angriffspunkte der Klage gegen die NGT-Verordnung laut Zusammenfassung der Klagegründe:

  • Wissenschaftlich falsche Annahmen zu Gleichwertigkeit von NGT-1 mit konventioneller Züchtung;
  • Abschaffung von vorsorgender Umweltverträglichkeitsprüfung;
  • fehlende Informations-, Nachweis- und Kennzeichnungspflichten für NGT-1-Pflanzen;
  • fehlende Schutzmaßnahmen vor Kontaminationen (Standortregister und Abstandsregelungen zum NGT-1-Anbau) sowie Anbauverbotsmöglichkeiten durch die Mitgliedstaaten;
  • Umkehr des Verursacherprinzips: Lasten und Folgekosten werden der Gesellschaft und der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung auferlegt;
  • Patentierung von Pflanzen, Produkten und Eigenschaften beschränkt die Vielfalt der Züchtung und führt zu Monopolisierung des Saatgutmarkts;
  • Erwartungen, dass NGT-Pflanzen besonders klima- oder schädlingsresistent sind, sind Spekulationen.

Die Klageschrift stützt sich unter anderem auf diese Verstöße gegen EU-Primärrecht und internationales Recht:

  • die Unternehmensfreiheit
  • die Eigentumsgarantie
  • das Gleichbehandlungsgebot
  • die Gebote der Vorbeugung, der Vorsorge, des hohen Umweltschutzniveaus und des Verursacherprinzips
  • das Gebot des Verbraucherschutzes
  • das Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit
  • Art. 6 des Aarhus-Übereinkommens zu Informationszugang und Gerichtszugang in Umweltfragen
  • das Kohärenzgebot, die Begründungspflicht und der Wesentlichkeitsvorbehalt.

Slowakei klagt ebenfalls

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) begrüßte die Anfang September angekündigte Klage der Slowakei gegen die BGT-Verordnung. Der BÖLW hält die Klage für aussichtsreich. Premierminister Robert Fico habe laut der Staatsagentur Tasr erklärt, beim EU-Gerichtshof Klage gegen die NGT-Verordnung einzureichen, weil diese „viele Proteste“ ausgelöst habe und es „keine Beweise“ gebe, dass die Bevölkerung sich „um nichts Sorgen machen“ müsse. Tina Andres, Vorsitzende des Bio-Spitzenverbands, kommentierte: „Die slowakische Regierung tut gut daran, auf ihre Zivilgesellschaft zu hören, die angefangen mit der Slowakischen Akademie der Wissenschaft über Verbände der Land- und Lebensmittelwirtschaft bis hin zu Greenpeace Slovakia die Deregulierung ablehnt.“ Dass die Risikoprüfung für gentechnisch veränderte Organismen, die mit neuen Methoden gezüchtet wurden, entfallen soll, missachte das Vorsorgeprinzip und widerspreche der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Um die Landwirtschaft resilient zu machen gegen die Folgen der Erderwärmung, seien ökologische Lösungen der beste Weg.

Anhängige Beschwerde beim Aarhus-Komitee

Die Aurelia Stiftung hatte bereits am 16. Juli Beschwerde gegen die EU-Deregulierung von gentechnisch veränderten Pflanzen bei den Vereinten Nationen eingelegt. Die Stiftung sieht einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention. [jg]

 

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