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EU-Parlament dereguliert Neue Gentechnik
EU-News | 17.06.2026
#Landwirtschaft und Gentechnik

EU-Parlament dereguliert Neue Gentechnik

Glasröhrchen mit grafischer DNA-Doppelhelix, im Hintergrund eine Wissenschaftlerin
© Adobe Stock / Dan Race
Prüfender Blick auf die Doppelhelix im Reagenzglas

Nach dem Umweltausschuss hat nun auch die Vollversammlung des EU-Parlaments für die Neuregelung im Gentechnikrecht gestimmt. Bauern- und Umweltorganisationen bleiben bei ihrer ablehnenden Haltung und kritisieren die Entscheidung. Ökolandbauverbände wollen weiter auf „Bio“ setzen.

Ab Mitte 2028 können Verbraucherinnen und Verbraucher im Laden nicht mehr unterscheiden, ob ihre konventionell produzierten Lebensmittel gentechnisch verändert wurden oder nicht. Nur das Saatgut unterliegt noch einer Kennzeichnungspflicht, nicht aber das Produkt. Das entschied der Umweltausschuss ENVI am 15. und das EU-Parlament am 17. Juni in Straßburg. Keiner der eingereichten Änderungsanträge bekam die erforderliche absolute Mehrheit, um das Gesetz noch aufzuhalten (Abstimmungsergebnis). Der Rat hatte bereits im April dem zwischen den EU-Institutionen ausgehandelten vorläufigen Kompromiss zum Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. 

Laut EU-Parlament markiert die neue Verordnung einen Wendepunkt: Für die Regulierung von Pflanzen ist nun deren genetische Beschaffenheit und nicht mehr das Verfahren entscheidend. Mithilfe neuer genomischer Verfahren (NGT) veränderte Pflanzen werden künftig in zwei Kategorien mit unterschiedlichen rechtlichen Verpflichtungen unterteilt, nämlich NGT-1 (Pflanzen mit nur einer begrenzten Anzahl und Art von Veränderungen, die auch bei herkömmlicher Züchtung hätten auftreten können) und NGT-2. Bei letzterer Kategorie handelt es sich um genehmigungsbedürftige Pflanzen mit umfassenderen oder komplexeren genetischen Veränderungen, für die die bestehenden Vorschriften für genetisch veränderte Organismen gelten und für die Risikobewertungen durchgeführt werden müssen. 

Weil der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) das europäische Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit der Verbraucher*innen in Gefahr sah, hatte er vor der Abstimmung an die EU-Abgeordneten appelliert, dem Gesetz in dieser Form nicht zuzustimmen. Ähnlich argumentierten über 146.00 Menschen, die eine Petition unterstützten sowie zahlreiche Teilnehmende einer Demonstration im Vorfeld der Abstimmung in Straßburg. 

Reaktionen: „inakzeptabel“, „gravierender politischer Fehlgriff“, „falsch und rechtsbrechend“

Können Umweltrisiken ohne vorherige Risikoprüfung ausgeschlossen werden?

„Parlament lässt Verbraucher*innen im Stich“, kritisierte der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt die Entscheidung des EU-Parlaments. Es sei „inakzeptabel“, dass unklar bleibe, wie Umweltrisiken ohne vorherige Risikoprüfung ausgeschlossen werden sollen. Besonders problematisch sei, dass der zunehmenden Patentierung von Saatgut – der Grundlage unserer Ernährung – kein Riegel vorgeschoben wird. Um den noch offenen „erheblichen Regelungsbedarf“ müsse sich die Bundesregierung jetzt kümmern.

Ungelöste Patentfragen

Bioland warf den EU-Abgeordneten vor, vor Konzerninteressen kapituliert zu haben. Das Europäische Parlament habe die Deregulierung neuer genomischer Techniken (NGT) ohne wirksame Schutzmechanismen beschlossen. Der Verband bewertete die Entscheidung als „gravierenden politischen Fehlgriff mit weitreichenden negativen Folgen für Landwirtschaft, Züchtung und Verbraucherrechte“. Besonders folgenreich sei neben der verlorenen Wahlfreiheit und Souveränität der Mitgliedstaaten die ungelöste Patentfrage. „Künftig können und werden große Unternehmen Patente auf Pflanzen und genetische Eigenschaften beanspruchen – auch dann, wenn diese auf natürlichem oder konventionell gezüchtetem Material beruhen. Das öffnet der Privatisierung genetischer Ressourcen Tür und Tor. Die Folgen: steigende Lizenzkosten, wachsende Abhängigkeiten für bäuerliche Betriebe und das Aus für viele kleine und mittelständische Züchter“, kritisierte Bioland.

Intransparenz und neue Abhängigkeiten – NGT-Verordnung als Gefahr für Biodiversität

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) bezeichnete die Entscheidung des EU-Parlaments zur Deregulierung der Gentechnik als „falsch und rechtsbrechend“. Die NGT-Verordnung trete das Vorsorgeprinzip, zu dem sich die EU-Mitgliedstaaten vertraglich verpflichtet haben, mit Füßen, kritisierte der Verband. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU sorge eine Verordnung im Nahrungsmittelbereich für weniger statt für mehr Transparenz. Zudem fördere Gentechnik „ein falsches Agrarsystem mit mehr Monokulturen und dadurch höherem Schädlingsdruck“, was zu noch mehr statt weniger chemisch-synthetischen Pestiziden führe. Damit sei die NGT-Verordnung „eine Gefahr für die Biodiversität“. Der Saatgutmarkt könnte nun in die Hände weniger globaler Konzerne gelangen, was Europas Abhängigkeit von Patente-Inhabern in China oder in den USA verstärke. Eine Gefahr für „unser aller Nahrungsgrundlage“ und den „starken züchterischen Mittelstand“. Dabei sei doch die Förderung von Saatgutvielfalt angesichts des Klimawandels „das Gebot der Stunde“.

Gesellschaft haftet: Widerstand und Selbsthilfe

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), die gemeinsam mit zahlreichen Organisationen - darunter der DNR - zu Protesten im französischen Straßburg aufgerufen hatte (EU-News 09.06.2026), nannte die Entscheidung „verantwortungslos“ und erwägt eine Klage gegen die Verordnung zu Neuen Gentechnik-Pflanzen. Nun stünden „rechtlicher und politischer Widerstand und Selbsthilfe“ an. Das Gesetz sei „in vielerlei Hinsicht inakzeptabel“, obwohl die inhaltliche Kritik fundiert gewesen sei. Die EU habe sich „zu Gunsten weniger Gentechnik-Konzerne und deren nicht haltbaren Versprechen entschieden“. Durch neue Gentechniken werde es absehbar keine trockentoleranten oder überschwemmungsresistenten NGT-Pflanzen geben, aber Konzerne könnten sich ihre Profite sichern. Und zwar „ganz ohne Kennzeichnung und Wahlfreiheit und ohne rechtswirksame Patent-Verbote“. Für absehbare Risiken und Schäden müsse die Gesellschaft und allen voran die bäuerliche Landwirtschaft aufkommen. Die AbL werde sich mit diesem Ergebnis nicht abfinden und „alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen“, um die Rechte von Bauerm und Bäuerinnen, von in der Zucht oder Verarbeitung Tätigen sowie Verbraucher*innen wiederherzustellen. 

Der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG) verweist darauf, dass Kund*innen im Supermarkt künftig nur noch an freiwilligen „Ohne Gentechnik“- und Bio-Siegeln erkennen können, ob Lebensmittel ohne Gentechnik-Einsatz hergestellt wurden. „Es ist enttäuschend, dass die Europaabgeordneten sogar die weitgehende Abschaffung der Gentechnik-Kennzeichnung für Lebensmittel durchgewinkt und nicht einmal ein wirksames Verbot für Saatgut-Patentierungen durchgesetzt haben – anders als das Parlament selbst es noch vor zwei Jahren beschlossen hat“, kommentierte VLOG-Geschäftsführer Alexander Hissting.

Derweil versuchen Umweltaktive beim EU-Nachbarn Schweiz mit einem Appell noch zu verhindern, dass die EU-Regelung auch in ihren Läden ankommt. [jg]

 

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