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Widerstand gegen neue Gentechnik
EU-News | 27.10.2022
#Landwirtschaft und Gentechnik

Widerstand gegen neue Gentechnik

Glasröhrchen mit grafischer DNA-Doppelhelix, im Hintergrund eine Wissenschaftlerin
© Adobe Stock / Dan Race
Prüfender Blick auf die Doppelhelix im Reagenzglas

Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts für 2023 geplant. Die Diskussionen um die Risikobewertung nehmen zu. Petition und Protest gegen Deregulierung.

Die EU-Kommission plant für das kommende Jahr das EU-Gentechnikrecht zu überarbeiten. Das geht aus dem Arbeitsprogramm für 2023 hervor, das die Brüsseler Behörde am 18. Oktober vorgestellt hat. Laut Programm soll die Gesetzgebung für neue Gentechniken wie etwa die gezielte Mutagenese oder Cisgenese angepasst werden. Entsprechende Rechtsvorschriften sind für das zweite Quartal kommenden Jahres angekündigt.

Neue Kriterien zur Risikobewertung

Zusätzliche Bewegung in den Prozess zur Überarbeitung des europäischen Gentechnikrechts ist durch eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gekommen. Darin legt die Behörde Kriterien für die Risikobewertung neuer Gentechnikverfahren vor. Die sechs Hauptkriterien sollen dazu dienen, das Risiko von Pflanzen einzuschätzen, die mittels gezielter Mutagenese, Cisgenese oder Intragenese erzeugt wurden.

Kritik an Bericht des EU-Parlaments

Scharf kritisiert wurde indes ein Bericht im Auftrag des EU-Parlaments. Der Bericht eines wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments (Gremium für die Zukunft von Wissenschaft und Technologie, STOA) über Pflanzen aus neuer Gentechnik sei voller irreführender Behauptungen und falscher Annahmen, kritisiert Testbiotech. Das Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie verweist zudem auf fehlende Transparenz: Es sei nicht deutlich gemacht worden, dass die Verfasser*innen des Vlaams Instituut voor Biotechnologie (VIB) gleichsam für ihre Lobbyaktivitäten zur Deregulierung neuer gentechnischer Verfahren bekannt sind.

Verflechtungen von Wissenschaft und Industrie

Die Verflechtungen von Wissenschaft, Industrie und Lobbyarbeit bei der anstehenden Revision des EU-Gentechnikrechts wurde bereits Ende September von einer Studie im Auftrag der Grünen/EFA herausgestellt. Auch diese Veröffentlichung dokumentiert mangelnde Transparenz und ökonomische Eigeninteressen bei der Beratung der EU-Institutionen durch Wissenschaftler*innen. Hier sei es besonders perfide, „wenn sich GentechnikforscherInnen, mit ökonomischen Interessen an Patenten zur neuen Gentechnik zu FürsprecherInnen für die Deregulierung machen“, so Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament.

Petition gegen Deregulierung

Derweil wächst bei Landwirtschafts- und Umweltverbänden die Befürchtung, dass es im kommenden Jahr zu einer Deregulierung der neuen genomischen Techniken kommt. In einer EU-weiten Petition fordern über 50 Organisationen, eine Aufweichung der Gentechnik-Gesetzgebung zu verhindern. Auch neue Gentechnikverfahren sollen nach dem EU-Gentechnikrecht streng reguliert bleiben. Und auch hier sollten laut der Initiative wichtige Prinzipien wie verpflichtende Risikoprüfung und Zulassungsverfahren, Kennzeichnungspflicht, Rückverfolgbarkeit, Haftungsregelungen und das EU-Vorsorgeprinzip gewährleistet bleiben. Bereits über 300.000 Menschen haben die Petition unterzeichnet. Bis November wollen die Initiator*innen 500.000 Stimmen sammeln. [bp]  

Petition gegen Deregulierung des EU-Gentechnikrechts

Kriterien der EFSA

Pressemitteilung Testbiotech

Pressemitteilung Martin Häusling und Studie der Grünen/EFA

Positionspapier Umwelt- und Landwirtschaftsverbände

Gentechnik-Petition der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL)

Derzeit werden in Brüssel die Weichen für eine neue Gentechnikgesetzgebung gestellt. Die AbL fordert eine Beibehaltung der strengen Regulierung auch bei neuen Gentechnikmethoden. Das umfasst: Kennzeichnung, Risikoprüfung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit, Transparenz, Monitoring und Haftung.

Zur Petition

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