Vereinfachung á la EU-Ministerrat: Gefährliche Pestizide statt Gesundheit

Pflanzenschutzmittel, Biozide, Rückstandshöchstgehalte und Tiergesundheit… Der Rat hat Ende September seinen Standpunkt zum verbleibenden Teil des Omnibus X-Pakets zur Vereinfachung der Vorschriften im Lebens- und Futtermittelsektor festgelegt. Umweltverbände protestieren.
Die EU-Vorschriften zu Pestiziden sind einen Schritt weiter, auf Ratsebene gab es am 30. September eine Einigung über das im Dezember 2025 vorgelegte Vereinfachungspaket „Food and Feed-Omnibus“ (EU-News 17.12.2025). Das Omnibuspaket soll unnötige Verwaltungskosten und -lasten verringern. Ein Teil des Pakets – die Verordnung zur Verlängerung der Datenschutzfristen für Biozide sowie aktualisierte Vorschriften für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden – war vom Rat bereits im Mai gebilligt worden. Nun gab es weitere Entscheidungen zur Ratsposition zur Verordnung über Rückstandshöchstgehalte, die Verordnung über Pflanzenschutzmittel sowie die Verordnung über Biozidprodukte (Volltext, englisch).
Rat fordert längere Genehmigungszeiten, aber immerhin ist er gegen „Ewigkeitszulassungen“
Schon der Kommissionsvorschlag enthielt riskante Abschwächungen der Vorschriften wie unbefristete Genehmigungen ohne eine reguläre Neubewertung von Wirkstoffen. Der Rat möchte diese unbefristeten Genehmigungen nur für sogenannte Low-Risk-Wirkstoffe einführen, erläuterte das Umweltinstitut München auf LinkedIn. Allerdings könne „keine Entwarnung“ gegeben werden. Für die meisten Pestizidwirkstoffe sollen die Genehmigungszeiträume nämlich deutlich verlängert werden – auf 15 Jahre bei der Erstgenehmigung und auf 25 Jahre bei nachfolgenden Genehmigungen. „Dabei sind regelmäßige Neubewertungen ein wichtiges Instrument des Vorsorgeprinzips: Hersteller müssen aktuelle Daten vorlegen und nachweisen, dass ihre Wirkstoffe auch nach dem neuesten Stand der Wissenschaft die Genehmigungskriterien erfüllen.“
EU-Abgeordnete sollen Omnibus-Paket verbessern
Auch BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel sieht eine Aufweichung des Vorsorgeprinzips. Der Rat der EU gebe „grünes Licht für gefährliche Pestizide“, teilte Hölzel mit. „Inakzeptabel sind auch die Aufbrauchfristen von verbotenen Pestiziden, die auf drei Jahre ausgeweitet werden sollen.“ Das ist doppelt so lang wie bisher. Nach dem Ministerrat liegt der Ball wieder beim EU-Parlament. Allerdings sieht Hölzel auch dessen bisherige Einstellung kritisch: „Der derzeitige Berichtsentwurf des Parlaments geht beim Abbau von Schutzstandards sogar noch weiter. Der BUND fordert die Abgeordneten auf, Mensch und Umwelt endlich besser vor Pestiziden zu schützen.“
Um die EU-Abgeordneten davon zu überzeugen, Pestizide mit Ewigkeitszulassung, längere Übergangsfristen für verbotene Gifte und automatische Zulassungen aus anderen EU-Staaten zu verhindern, können Umweltaktive sich telefonisch an ihre Abgeordneten wenden. Das Umweltinstitut München hat eine Mitmachaktion „Ihr Anruf gegen den Pestizid-Omnibus“ gestartet.
Umweltverbände laufen seit Monaten Sturm gegen die Abschwächung von Schutzstandards
Bereits im Januar hatte der Deutsche Naturschutzring zusammen mit der Aurelia Stiftung, der Deutschen Umwelthilfe, ClientEarth, foodwatch, dem Pestizid Aktions-Netzwerk und dem Umweltinstitut München ein Rechtsgutachten veröffentlicht. Demnach ist die von der EU-Kommission geplante Abschaffung von Pestizid-Schutzstandards rechtswidrig. Das sogenannte „Food and Feed Safety Simplification Omnibus“-Gesetzespaket, soll regelmäßige Risikobewertungen für Pestizidwirkstoffe abschaffen und viele Pestizidwirkstoffe künftig unbefristet genehmigen. Die nun vom Rat teils bestätigten, teils noch weiter abgeschwächten Vorschriften dürften zu „einer erheblichen Absenkung des Schutzniveaus für Umwelt und Gesundheit“ führen. Es gebe zudem „ernsthafte Zweifel“ an der Vereinbarkeit mit dem Vorsorgeprinzip, außerdem stünden die Änderungen auch im Widerspruch mit bestehenden EU-Schutzstandards sowie der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Kritisiert wird zudem das geplante Schnellverfahren ohne ordentliche Folgenabschätzung und öffentliche Konsultation.
Im Juli hatten zahlreiche Organisationen, Unternehmen, Verbände, Institute und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in einer gemeinsamen Erklärung vor dem schleichenden Abbau von Schutzrechten in Europa gewarnt. Das Statement „Starke Standards schützen Menschen, Demokratie und Lebensgrundlagen“ ruft politische Entscheidungsträger*innen in Berlin und Brüssel dazu auf, im Rahmen der derzeit laufenden EU-Omnibus-Verfahren den Schutz von Verbrauchern, Umwelt und Menschenrechten nicht aus den Augen zu verlieren. [jg]


