Höhere Stickoxidwerte: EU-Kommission handelte rechtswidrig

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat am Donnerstag geurteilt, dass die EU-Kommission den Stickoxid-Grenzwert bei Dieselfahrzeugen der Euro-6-Klasse nicht hätte anheben dürfen.
Das EuG gab den Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid statt und erklärte die Verordnung der EU-Kommission, in der für die Prüfungen neuer Pkws und leichter Nutzfahrzeuge zu hohe Emissionsgrenzwerte für Stickoxide festgelegt werden, teilweise für nichtig.
Die Kommission hatte diese zu hohen Grenzwerte festgelegt, indem sie auf die Euro-6-Grenzwerte Berichtigungskoeffizienten angewandt hat, die statistischen und technischen Ungenauigkeiten Rechnung tragen sollten. So wurde zum Beispiel für einen Euro-6-Grenzwert von 80 Milligramm pro Kilometer (mg/km) der Grenzwert für die RDE-Prüfungen (Prüfungen im realen Fahrbetrieb, real driving emissions test) für eine Übergangszeit auf 168 mg/km und danach auf 120 mg/km festgelegt.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßte das Gerichtsurteil. Das Gericht bestätige „Gesundheitsschutz als oberstes Ziel der Abgasnormen und erklärt verschiedene Angriffe auf ihre Durchsetzung als unwirksam.“
Auch ist der BUND überzeugt, dass das Urteil „weitreichende Folgen für zukünftige Gerichtsurteile nach sich ziehen“ werde, über Musterklagen bis hin zu Klagen um Neuzulassungen und Verkaufsverbote. Der BUND erwarte auch „Auswirkungen auf seine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt auf ein Verkaufsverbot von Diesel-Neufahrzeugen, die im Realbetrieb die Grenzwerte nicht einhalten.“ [aw]
Urteil des EuG (Rechtssache T-339/16 (Verbundene Rechtssachen T-339/16, T-352/16, T-391/16)
Pressemitteilung des EuG
Reaktion BUND