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Kassensturz: Mangelnde Anpassung an Green Deal, ineffiziente Agrarförderung
EU-News | 22.06.2023
#EU-Umweltpolitik #Wirtschaft

Kassensturz: Mangelnde Anpassung an Green Deal, ineffiziente Agrarförderung

Euromünze
© AdobeStock/AR Pictures
Euromünze

Die EU-Kommission hat die Halbzeitbewertung zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) vorgelegt. Die Behörde fordert mehr Gelder von den Mitgliedstaaten. Der NABU kritisiert, dass die EU-Finanzen nicht fit genug für den europäischen Green Deal sind und nicht-nachhaltige Praktiken fördern sowie einen fehlenden Naturschutzfonds.

Die EU-Kommission hat anlässlich der Habzeitüberprüfung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) eine Aufstockung des EU-Haushaltes um etwa 66 Milliarden Euro vorgeschlagen. Pandemie, Energiekrise, Ukrainekrieg und Inflation hätten die Kassen so leergespült, dass der Haushalt „kaum noch Möglichkeiten bietet, auch nur die drängendsten Probleme anzugehen“. Die Kommission schlägt deshalb „zielgerichtete Aufstockungen in einer begrenzten Zahl prioritärer Bereiche“ vor. Unter anderem soll eine Fazilität für die Ukraine mit einem Umfang von 50 Milliarden (Mrd. €) Euro im Zeitraum 2024-2027 geschaffen werden, für Migration und die globalen Folgen der russischen Invasion werden 15 Milliarden veranschlagt. Eine Plattform für strategische Technologien für Europa (Strategic Technologies for Europe Platform, STEP) zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit digitaler, grüner und bioökonomischer Techniken soll es ebenfalls geben. Für das erwähnte STEP sollen zusätzliche Mittel von 10 Mrd. € für einschlägige Programme bereitgestellt werden: 3 Mrd. € für InvestEU, 0,5 Mrd. € für Horizont Europa, 5 Mrd. € für den Innovationsfonds und 1,5 Mrd. € für den Europäischen Verteidigungsfonds. STEP ist unter anderem als Antwort auf des amerikanischen Inflation Reductions Act gedacht. Die EU-Kommission will außerdem mehr Geld, um einen Ausgleich des Zinsanstiegs zur Finanzierung vom Corona-Aufbauprogramm NextGenerationEU zu ermöglichen. Zudem habe auch die EU-Kommission gestiegene Personalkosten zu stemmen.

Parlament und Rat müssen den vorgeschlagenen Änderungen noch zustimmen. Als der MFR 2020 beschlossen wurde, umfasste er bereits etwa 1,1 Billionen Euro.

In einer Kurzreaktion via Twitter kritisierte der NABU, dass das EU-Budget nie an den europäischen Green Deal angepasst worden sei. Die Agrarpolitik #newCAP sei nach wie vor „ineffizient-nichtnachhaltig“, und vor allem fehle immer noch ein Naturschutzfonds.

Laut dpa-Europaticker hat Bundesfinanzminister Christian Lindner für die anvisierte Aufstockung der EU-Mittel Ablehnung signalisiert – bereits der eigene Haushalt sei angespannt, und dies gehe vielen Mitgliedstaaten so. Mitte Juni hatte Lindner mit zehn seiner Amtskolleg*innen einen Gastbeitrag verfasst, in dem „ein wirksamer Stabilitäts- und Wachstumspakt, der übermäßige Verschuldung der Mitgliedstaaten wirksam verhindert“, gefordert wurde. Die Reform des EU-Fiskalrahmens ist auch für Umweltverbände ein wichtiges Thema. Denn wohin das Geld fließt, hat durchaus Einfluss auf die Bekämpfung der Klimakrise, des Artenschwundes und die sozial-ökologische Transformation. Zu starre Regeln könnten zu mangelnder Flexibilität in Sachen Natur- und Umweltschutz führen (EU-News 10.11.2022).

EU-Kommission will Einnahmen erhöhen: Neue Quelle für Eigenmittel vorgeschlagen

Ebenfalls am 20. Juni hat die EU-Kommission ein angepasstes Paket für die Beschaffung von Eigenmitteln vorgeschlagen. Bisher will die Brüsseler Behörde aus drei Quellen Gelder akquirieren:

  • Einnahmen aus dem Emissionshandel (EHS),
  • Einnahmen aus dem CO2-Grenzausgleichssystem der EU (CBAM)
  • Einnahmen aus dem Anteil der Residualgewinne multinationaler Unternehmen, die im Rahmen der jüngsten OECD/G20-Vereinbarung über eine Neuzuweisung von Besteuerungsrechten („erste Säule“) den EU-Mitgliedstaaten neu zugewiesen werden.

Neu hinzugekommen ist eine Art befristete europäische Unternehmenssteuer: „Eigenmittel auf Grundlage von Statistiken zum Unternehmenssektor”. Befristet ist diese Quelle deshalb, weil sie durch die Initiative „Business in Europe: Ein Rahmen für die Unternehmensbesteuerung (BEFIT)“ ersetzt werden soll, sobald dieser Vorschlag einstimmig von den Mitgliedstaaten angenommen wurde. Bis dahin soll ein Satz von 0,5 Prozent der fiktiven Unternehmensgewinn-Bemessungsgrundlage der EU gelten, einem Indikator, der von Eurostat auf der Grundlage der Statistiken der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen berechnet wird, so die EU-Kommission. [jg]

Kommission schlägt Aufstockung des langfristigen EU-Haushalts vor, um die dringendsten Herausforderungen bewältigen zu können

Fragen und Antworten zur Aufstockung und  Fragen und Antworten zu STEP

EU-Haushalt: Kommission legt ein angepasstes Paket für die nächste Generation von Eigenmitteln vor

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