Mit dem eigenen Müll selber klarkommen: EU-Kommission will Abfallexporte stärker regulieren

Am Mittwoch präsentierte die EU-Kommission ihren Vorschlag für überarbeitete Vorschriften zur Verbringung von Abfällen. Diese sollen Recycling innerhalb der EU stärken sowie eine unsachgemäße Behandlung von EU-Abfällen in Drittländern und illegale Abfallexporte verhindern.
Der Vorschlag
So sollen Abfallexporte in Nicht-OECD-Länder zukünftig nur noch möglich sein, wenn diese die Abfälle „nachhaltig bewirtschaften“ können. Länder, die dieses Kriterium durch ihre Abfallgesetzgebung erfüllen, will die EU-Kommission in einer Liste erfassen. Exportierende Firmen müssen die Behandlungsanlagen in Drittstaaten zudem einer unabhängigen Prüfung unterziehen. Auch der Export von Abfällen in OECD-Staaten soll überwacht werden und kann, sollten sie Umweltprobleme verursachen, Beschränkungen unterliegen. 2020 haben die EU-Staaten nach Kommissionsangaben 33 Millionen Tonnen Abfall in Drittstaaten exportiert. Hauptabnehmer waren mit Abstand die Türkei, gefolgt von Indien und Großbritannien.
Grundsätzlich strebt die EU-Kommission an, dass in der EU entstehende Abfälle auch in der EU behandelt und nicht in Drittstaaten transportiert werden. Dafür soll die Verbringung zwischen Mitgliedstaaten vereinfach werden, zum Beispiel durch digitalisierte und beschleunigte Verfahren und eine harmonisierte Einstufung von Abfällen.
Um zu verhindern, dass Abfälle, wie bereits heute bei bis zu 30 Prozent der Abfallverbringung der Fall, illegal exportiert werden, schlägt die EU-Kommission unter anderem länderübergreifende Ermittlungen und höhere Sanktionen vor. Auch die für Dezember angekündigte Überarbeitung der Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt soll illegale Exporte stärker einschränken.
Reaktionen von Umweltverbänden
Das Europäische Umweltbüro (EEB) bezeichnete die Vorschläge als „begrüßenswerten Schritt“. Es warnte jedoch davor, dass die Ziele durch Ausnahmeregelungen und eine unzureichende Unterscheidung zwischen Recycling und Deponierung verwässert werden könnten. Es brauche ein grundsätzliches Verbot von Abfallexporten in Drittstaaten, um „zusätzlichen Druck zur Reduzierung der Abfallerzeugung und des Verbrauchs neuer Ressourcen in der EU“ zu erzeugen, so das EEB.
Auch die Rethink Plastic Alliance kritisierte, dass der vorgelegte Text „die derzeitigen Schwachstellen in der Gesetzgebung und der Umsetzung nicht vollständig beheben“ könne. Der Vorschlag mache „einige Dinge sehr richtig und einige Dinge sehr falsch“, erklärte Tim Grabiel, Jurist bei der Environmental Investigation Agency und Mitglied der Rethink Plastic Alliance. Während Maßnahmen zur Begrenzung der Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder und eine unabhängige Überwachung lobenswert seien, „wird das Fehlen von Genehmigungsverfahren für die Verbringung von Kunststoffabfällen innerhalb der EU neue Deponieflächen schaffen und den illegalen Handel verschärfen“, so Grabiel.
Der Vorschlag der EU-Kommission wird in den kommenden Monaten von den Mitgliedstaaten im Rat und den Abgeordneten des EU-Parlaments beraten. [km]
EU-Kommission: Fragen und Antworten zu den neuen EU-Vorschriften über die Verbringung von Abfällen
EEB: EU Waste Shipment Regulation falls short of fixing Europe’s waste export crisis
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