Öffentliche Beschaffung: Umweltverbände sehen Verbesserungsbedarf

Die EU-Kommission will das öffentliche Vergaberecht grundlegend modernisieren, Bürokratie abbauen und stärker an Qualitäts- und Nachhaltigkeitszielen ausrichten. Umweltverbände begrüßen die stärkere Berücksichtigung ökologischer Kriterien, sehen aber noch erhebliche Lücken bei verbindlichen Vorgaben für eine nachhaltige und kreislauforientierte Beschaffung.
Ob Busse für den öffentlichen Nahverkehr, Computer für Behörden, Bauleistungen oder Dienstleistungen: Der Staat und andere öffentliche Auftraggeber kaufen jedes Jahr Waren und Dienstleistungen in großem Umfang ein. Welche Anforderungen dabei an Unternehmen und Produkte gestellt werden, kann deshalb weit über den einzelnen Auftrag hinauswirken. Das Vergaberecht legt fest, nach welchen Regeln öffentliche Auftraggeber solche Aufträge vergeben. Dazu gehören unter anderem Behörden und andere öffentliche Einrichtungen, aber auch Unternehmen, die dem Vergaberecht unterliegen, etwa im Energie- oder Verkehrssektor.
Ob beauftragte Firmen sich dabei an umweltfreundliche Kriterien halten müssen oder nicht, kann ein erheblichen Unterschied machen. Denn das Einkaufsvolumen der öffentlichen Hand beträgt rund 15 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts und könnte entsprechend eine Vorreiterrolle für die Abnahme nachhaltiger Produkte einnehmen. Bislang ist jedoch vor allem der Preis für die Vergabe entscheidend. Anforderungen an die Qualität können in die Entscheidung mit einbezogen werden, müssen es aber nicht. Das möchte die EU-Kommission mit ihrem Gesetzesvorschlag über das öffentliche Beschaffungswesen ändern.
Mehr Gewicht für Qualität und Nachhaltigkeit
Am 9. September hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Reform des öffentliche Auftragswesen vorgestellt. In dem Entwurf sind Ergebnisse einer Bewertung der bisher geltenden EU-Vergaberichtlinien eingeflossen. Der Vorschlag sieht den Erlass einer unmittelbar geltende EU-Verordnung vor, die von den EU-Mitgliedstaaten direkt anzuwenden wäre. Ziel der Reform ist es, das öffentliche Beschaffungswesen zu vereinfachen, flexibler und effizienter zu machen. Nach Angaben der Kommission können dadurch jährlich rund 650 Million Euro an Verwaltungskosten eingespart werden. Davon ergebe sich eine Entlastung von rund 80 Millionen Euro für öffentliche Auftraggeber und etwa 570 Millionen Euro für Wirtschaftsteilnehmer.
Öffentliche Auftraggeber sollen Aufträge künftig grundsätzlich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis vergeben. Qualitätskriterien sollen dabei mindestens 30 Prozent der Gesamtbewertung ausmachen, bei arbeitsintensiven Aufträgen mindestens 50 Prozent. Zu den möglichen Qualitätskriterien gehören unter anderem umwelt-, sozial-, Innovations-, sicherheits- und resilienzbezogene Aspekte. Auftraggeber können hierbei zwischen den verschiedenen Qualitätskriterien nach eigenem Bemessen gewichten, sodass die Umweltkriterien gewissermaßen freiwillig bleiben. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V. (BDE) begrüßt die stärkere Orientierung an Qualität, Nachhaltigkeit und Resilienz. Aus Sicht des Verbands müssten Kriterien für Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschutz jedoch verbindlicher verankert werden. Freiwillige Vorgaben hätten sich in der Vergangenheit als nicht ausreichend erwiesen.
Umweltverbände sehen neben Chancen große Lücken
Die zu Umweltnormen arbeitende Organisation ECOS bewertet die stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft als wichtigen ersten Schritt. Gleichzeitig fordert sie verbindliche Nachhaltigkeitskriterien und einen gemeinsamen EU-Ansatz für zentrale Branchen und Produktgruppen. Insbesondere im Bausektor sieht ECOS Nachholbedarf, da hier der größte Anteil der öffentlichen Aufträge anfalle. Aus Sicht von ECOS fehlt dem Entwurf auch noch ein klarer Fahrplan bis 2030 für die Umsetzung durch öffentliche Auftraggeber.
Germanwatch kritisiert ebenfalls fehlende verbindliche Vorgaben. So setzte der Entwurf aus Sicht der Organisation keine ausreichenden Anreize für Kreislaufwirtschaft und grüne Leitmärkte. Ambitionierte Beschaffungskriterien könnten nach Einschätzung von Germanwatch dazu beitragen, die Nachfrage nach nachhaltigen Produkten zu erhöhen und europäische Zukunftsindustrien zu stärken. Die Kommission schwäche den Entwurf, indem sie zur Erreichung einzig auf Soll-Vorschriften und freiwillige Qualitätskriterien setzte. Klare Anreize und praktikable Vorgaben für Beschaffer fehlen bislang im Entwurf. Kritisch sieht Germanwatch auch den Verzicht auf Bedarfspläne im Gesetzesentwurf. Diese waren ursprünglich vorgesehen, um eine frühzeitige Veröffentlichung des erwarteten Beschaffungsbedarfs für das nächste Haushaltsjahr zu ermöglichen. [ek]
Nächste Schritte
Der Verordnungsvorschlag wird nun von Europäischem Parlament und Rat der Europäischen Union verhandelt. Für die künftige Ausgestaltung einer natur- und umweltverträglichen Beschaffung dürfte dabei insbesondere relevant sein, ob freiwillige Umwelt- und Kreislaufkriterien im Gesetzgebungsverfahren verbindlich verankert werden. [ek]
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