Trilogeinigung zum Bodenmonitoring

Am 10. April haben sich die EU-Institutionen eine vorläufige politische Einigung zum Bodenüberwachungsgesetz erzielt. Umweltverbände reagierten enttäuscht auf den schwachen Text. Aber selbst dieser steht auf wackeligen Füßen, denn die formale Zustimmung von Rat und Parlament steht noch aus und es gab und gibt Gegenwind.
Fast 70 Prozent der Böden Europas sind in schlechtem Zustand und kontaminierte Standorte gefährden Mensch und Umwelt. Dennoch blieben rechtliche Rahmensetzungen der EU bisher aus oder wurden ausgebremst, siehe Steckbrief von 2016 (!). Nun aber haben Rat, Parlament und Kommission im Trilogverfahren eine Einigung erzielt, um den ersten EU-Rahmen für die Bewertung und Überwachung von Böden in ganz Europa zu schaffen, dessen Entwurf die EU-Kommission im Juli 2023 vorgelegt hatte (EU-News 07.07.2023). In der Richtlinie werden zwar auch Grundsätze zur Minderung des Flächenverbrauchs festgelegt, der Schwerpunkt liegt aber auf der Reduzierung von Bodenversiegelung und Bodenerosion.
Laut Gesetzesvorschlag sollen die Mitgliedstaaten die Gesundheit aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet zunächst überwachen und dann bewerten. Hierzu soll ein kohärenter Überwachungsrahmen mit vergleichbaren Daten anhand gemeinsamer Bodendeskriptoren (physikalische, chemische und biologische Parameter) geschaffen werden, die auf einer einheitlichen EU-Methodik basieren, um Probenahmestellen für die Überwachung zu bestimmen. Auch erste Schritte zur Überwachung von PFAS und Pestiziden wurden vereinbart. Allerdings bleiben die nachhaltigen EU-Zielwerte für Bodengesundheit unverbindlich.
Dies begrüßte der Berichterstatter für die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), Oliver Schenk, ausdrücklich. „In den Verhandlungen zur neuen Boden-Monitoring-Richtlinie ist es gelungen, neue Belastungen für Landwirtschaft und Industrie abzuwenden. […] Unser größtes Anliegen war, neue Regularien und potenzielle Auswirkungen auf Schlüsselbranchen wie Landwirtschaft, Bergbau und Chemie zu vermeiden“, sagte Schenk.
Im vergangenen Oktober hatten Europäische Umweltagentur (EEA) und die Gemeinsame Forschungsstelle (JRC) noch vor dem besorgniserregenden Zustand der Böden in Europa und vor Verschlechterung gewarnt.
EEB: „Einigung bleibt weit hinter dem zurück, was dringend nötig ist“
Das Europäische Umweltbüro (EEB) nannte den Trilog-Kompromiss zwar einen „wichtigen Meilenstein“, um überhaupt erstmals eine europäische Vereinbarung zu schaffen. Allerdings sei die Gelegenheit verpasst worden, die zunehmende Verschlechterung der Bodenqualität, von der letztlich auch unsere Lebensmittelproduktion und damit unsere Ernährung abhängen, anzugehen. Stattdessen sei der ohnehin schon als substanzlos bemängelte Text noch verwässert, die wichtigsten Maßnahmen und Verpflichtungen ausgehöhlt worden, kritisierte der europäische Umweltdachverband. Ursprünglich war das Gesetz noch als Rahmen für die Gesundung der Böden in der EU gedacht gewesen. Nun aber fehlten rechtlich verbindliche Ziele und Pläne für die Bodengesundheit, verpflichtende Schlüsselmaßnahmen zur nachhaltigen Bodenbewirtschaften seien gestrichen worden und Bemühungen zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme wie die schädliche Umwandlung von landwirtschaftlichen oder natürlichen Flächen in künstliche wurden zu freiwilligen Maßnahmen herabgestuft. Zudem sei der Geltungsbereich auf die Versiegelung und Zerstörung von Böden beschränkt, was Fortschritte bei der Erreichung des Ziels der Bodenstrategie, bis 2050 keinen Nettoflächenverbrauch mehr zu verursachen, behindere, so das EEB. Der Rahmen selbst sei „übermäßig flexibel“ und böte nur unzureichende Anforderungen zur Überwachung der biologischen Vielfalt und der Verschmutzung der Böden.
NABU: „Wenn beobachten wichtiger ist als handeln“
Ähnlich argumentierte der NABU. Angesichts des alarmierenden Zustands der Böden sei das abgeschwächte Gesetz ein gefährliches Signal. Die dringend nötige Wende im Bodenschutz bleibe aus. Es sei enttäuschend, dass konkrete Werkzeuge und verbindliche Verpflichtungen zur Verbesserung der Bodengesundheit fehlten. Der NABU-Bodenschutzexperte Max Meister sagte: „Es besteht eine kleine Chance, dass das Gesetz dennoch etwas bewirken kann – aber wenn Monitoring über konkretes Handeln gestellt wird, bleibt vieles ungewiss. Entscheidend wird nun sein, dass Umsetzung und Durchsetzung schnell und umfassend erfolgen – nur so können wir unsere Böden für kommende Generationen schützen.“
Der erzielte Kompromiss muss noch formal von den Mitgliedstaaten sowie vom Umweltausschuss und dem Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden. Der NABU appellierte an Parlament und Mitgliedstaaten, die Einigung ohne weitere Verzögerung anzunehmen. [jg]
Rat: Bodenüberwachungsrichtlinie: Rat und Parlament erzielen Einigung