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Urteil: Hamburger Kraftwerk verstößt gegen europäisches Recht
EU-News | 28.04.2017
#EU-Umweltpolitik

Urteil: Hamburger Kraftwerk verstößt gegen europäisches Recht

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c. Pixabay

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch festgestellt, dass die Stadt Hamburg die Errichtung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg ohne ausreichende vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt hat. Damit hat Deutschland gegen die FFH-Richtlinie verstoßen. Geklagt hatte die EU-Kommission.

Die Stadt Hamburg war davon ausgegangen, dass mit dem Kraftwerk Moorburg keine erhebliche Beeinträchtigung stromaufwärts gelegener Natura-2000-Gebiete verbunden wäre. Allerdings wurden durch die Kühlwasserentnahme auf Höhe des Kraftwerks Moorburg zahlreiche in Anhang II der Habitat-Richtlinie aufgeführte Fische getötet, hatte die EU-Kommission bemängelt. Außerdem seien kumulative Wirkungen durch die nahegelegene Pumpstation in Geesthacht nicht ausreichend berücksichtigt worden, urteilten die EuGH-RichterInnen.

Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) sieht nach diesem Urteil nun den Weiterbetrieb des Kraftwerks in Frage gestellt, zumal es umweltfreundlichere Arten der Energiegewinnung gebe. [jg]

EuGH-Urteil C-142/16

Reaktion BBU

Tagesschau-Beitrag

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