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Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im März 2019
EU-News | 11.03.2019
#EU-Umweltpolitik

Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im März 2019

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© Pixabay/pixel2013
Justitia

Die EU-Kommission hat das Verfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verschärft und ein neues Verfahren wegen intransparenten Genehmigungsverfahren von Wasserkraftanlagen eröffnet.

Am Donnerstag verschickte die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahmen nach Berlin, in der sie Deutschland „nachdrücklich zur vollständigen Umsetzung der EU-Vorschriften über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe“ (Richtlinie 2014/94/EU) auffordert.

Es geht darum, die Elektromobilität zu fördern, die Abhängigkeit des Verkehrs vom Erdöl zu verringern und die Umweltbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. 2014 hatten sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, diese Vorschriften bis zum 18. November 2016 in nationales Recht umzusetzen. Deutschland hat zwei Monate Zeit zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erheben.

Auch ging ein Aufforderungsschreiben aus Brüssel nach Deutschland, weil das Land „neue Genehmigungen für den Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen erteilt, ohne zuvor transparente und neutrale Auswahlverfahren durchzuführen.“ Auch in diesem Fall hat Deutschland zwei Monate Zeit, um auf die Anschuldigungen zu reagieren. [aw]

Pressemitteilung der EU-Kommission 
Übersicht aller Verfahren (Märzpaket)  

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