Der nächste Mehrjährige Finanzrahmen der EU: Letzte Chance für Klima- und Umweltschutz?

Die nächsten Monate werden politisch stark von den Verhandlungen rund um den nächsten EU-Haushalt (Mehrjähriger Finanzrahmen, MFR) geprägt werden. Die EU wird mit dem MFR die Ausgaben und somit die Prioritäten der EU von 2028 bis 2034 festlegen. Gerade in Anbetracht des Hitzesommers muss der nächste EU-Haushalt auf die neuen Realitäten reagieren und Klima- und Umweltschutz eine zentrale Rolle geben.
Gastbeitrag von Annalena Herrmann, NABU
Im Sommer 2025 machte die Europäische Kommission einen Vorschlag für den nächsten MFR, den der NABU-Blog Naturschätze retten bereits hier aufgearbeitet hat. Zusammengefasst kommen Klima und Umwelt in dem Vorschlag zu kurz. Zwar soll es ein Ausgabenziel von 35 Prozent für Klima- und Umweltschutz geben, aber es gibt kein Biodiversitätsunterziel und die Anrechnung von Ausgaben als klima- und umweltfreundlich ist höchst problematisch: der Ausbau von Flughäfen und Straßen, Atomenergie und Direktzahlungen in der Landwirtschaft werden zum Beispiel dem 35-Prozent-Ziel angerechnet. Außerdem fallen Mindestbudgets für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie für das erfolgreiche LIFE-Programm weg. Kurz: es gibt erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Nun erarbeiten die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament getrennt voneinander ihre Positionen, um dann miteinander voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Verhandlungen – sogenannte Triloge – zu gehen und eine gemeinsame Lösung zu finden. Zwar hat das Parlament ein Mitspracherecht und muss auch dem MFR 2028-2034 zustimmen, doch die Mitgliedstaaten haben den größeren Einfluss, unter anderem auch, da sie die Geldgeber sind.
Verhandlungen der Mitgliedstaaten
Zurzeit wird auf Mitgliedstaatenebene vor allem über die Größe des MFR diskutiert. 17 Mitgliedsstaaten, die sich selbst die „Freunde der Kohäsionspolitik“ nennen, halten an einem großen EU-Haushalt fest und legen großen Wert auf traditionelle Prioritäten wie der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) oder der Kohäsionszahlungen, die der Angleichung von Lebensstandards in der EU dienen und somit in benachteiligte Regionen fließen.
Anders sieht es bei den sogenannten „sparsamen“ Mitgliedstaaten aus, die sich selbst gerne „die Modernisierer“ nennen. Diese Mitgliedstaaten sind sogenannten Netto-Zahler und geben mehr in den EU-Haushalt ein, als sie entnehmen. Sie fordern eine neue Prioritätensetzung auf Verteidigung und Sicherheit und enorme Kürzungen, einschließlich in der GAP und der Kohäsionspolitik.
Ende August trafen sich die Modernisierer – Dänemark, Deutschland, Österreich, Schweden, und die Niederlande – auf Einladung von Friedrich Merz in Berlin. Das Treffen diente der Findung einer gemeinsamen Position für die Verhandlungen. Konkrete Einigungen drangen nicht an die Öffentlichkeit – aber auf einer Pressekonferenz bestätigten die Regierungschefs, dass sie geschlossen eine Kürzung des Kommissionsvorschlages fordern. Bereits vor der politischen Sommerpause hatte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz eine Kürzung des geplanten Haushalts um 400 Milliarden Euro (Euractiv) in den Raum gestellt. Das ist beinahe ein Viertel des EU-Vorschlags von knapp 2 Billionen Euro. [08.09.2026: Treffen Bundeskanzler mit EU-Ratspräsident António Costa, Anm.]
Erschwerend kommt zu den Verhandlungen dazu, dass man sich auf Mitgliedstaatenebene vor Ende des Jahres auf eine Position einigen möchte. In 2027 stehen entscheidende Wahlen in Frankreich, Italien, Spanien und Polen an, deren Ausgang einen großen Einfluss auf die Verhandlungen haben dürfte. Außerdem besteht die Sorge, dass der MFR in den Wahlkampagnen eine große Rolle einnehmen könnte.
Immerhin: Während sich zurzeit die Positionen rund um die Größe des MFR eher verhärten, haben die Mitgliedstaaten noch vor der Sommerpause einige andere Fragen geklärt. Für die einzelnen Verordnungen wurden die Ratspositionen, sogenannte Allgemeine Ausrichtungen, beschlossen. Zur Erinnerung: der nächste MFR wird aus verschiedenen Programmen sowie einer übergeordneten Leistungsverordnung bestehen. Für den Natur- und Klimaschutz sind neben der Leistungsverordnung besonders der Europäische Wettbewerbsfonds, die nationalen und regionalen Partnerschaftspläne und die Gemeinsame Agrarpolitik von großer Bedeutung.
- Nationale und Regionale Partnerschaftspläne (National and Regional Partnership Plans, NRPP): LIFE wurde als eigenständiges Programm im Kommissionsvorschlag zwar gestrichen aber wird sowohl in der NRPP-Verordnung als auch im Europäischen Wettbewerbsfond genannt. Die Mitgliedsstaaten sind nicht so weit gegangen, sich auf ein Mindestbudget für LIFE-Aktivitäten zu einigen (das kann noch jederzeit in den Verhandlungen folgen), aber haben zumindest Natur und Biodiversität als spezifisches Ziel ergänzt. Zentrale Punkte wie zum Beispiel die Ko-Finanzierungsrate für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen wurden hier allerdings noch nicht geklärt.
- Leistungsverordnung (Performance Regulation): In der allgemeinen Ausrichtung zur Leistungsverordnung – dem übergeordneten Rahmen des MFR – wurde zwar ein Indikator für die biologische Vielfalt aufgenommen, der erfasst, wie viel Geld in Biodiversität investiert wird, jedoch kein (wie derzeit bestehendes) spezifisches Ausgabenziel. Bei den Koeffizienten zur Anrechnung verschiedener Ausgaben zum Klima und Umweltziel wurde leider nicht nachgebessert. Immerhin hält der Rat erstmal weiter an den 35 Prozent als Ausgabenziel fest. Angesichts der aktuellen politischen Lage ist dies ein Erfolg.
- Europäischer Wettbewerbsfond (European Competitiveness Fond, ECF): Auch im ECF wurde bei den LIFE-Aktivitäten nachgebessert, sodass die Allgemeine Ausrichtung nun auch Natur und Biodiversität nennt.
- Gemeinsame Agrarpolitik (GAP): Zur GAP gab es als einzigen Bestandteil des nächsten MFR keine Einigung auf eine allgemeine Ausrichtung. Eine Einigung wird hier frühestens im Dezember angestrebt. Das lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass die GAP politisch enorm sensibel ist und den Mitgliedsstaaten somit bei der Klärung der großen Fragen als Verhandlungsmasse dient.
Verhandlungen im Europäischen Parlament
Gleichzeitig laufen die Verhandlungen im Europäischen Parlament auf Hochtouren, ziehen sich aber etwas länger hin. Jeder Programmvorschlag und die übergeordnete Leistungsverordnung wurden unterschiedlichen Ausschüssen zugewiesen, in denen nun eine Position entwickelt wird, bevor über diese dann im Plenum von allen Abgeordneten abgestimmt wird.
Im Europäischen Parlament wiegt die Diskussion um die Leistungsverordnung besonders schwer. Die Europäische Volkspartei (EVP) hat bereits deutlich gemacht, dass sie die Löschung des sogenannten „Do No Significant Harm“-Prinzips (DNSH) fordert. Dieses übergeordnete Prinzip ist entscheidend, um EU-Mittel zu lenken und schädliche Subventionen zu verhindern. Es soll zum ersten Mal auf den Großteil des EU-Haushalts angewandt werden und ist in der Leistungsverordnung verankert. Die Brandmauer ist auf europäischer Ebene dabei längst gefallen. Regelmäßig stimmt die EVP gemeinsam mit den rechten Parteien ab und nutzt dies auch als Druckmittel in Verhandlungen. Bisher hat die EVP allerdings noch beteuert, für den MFR eine Einigung der Mitte ohne Hilfe von rechts erzielen zu wollen.
Auch andere Verhandlungen gestalten sich als schwierig: die Verhandlungen zum Europäischen Wettbewerbsfond wurden zum Beispiel um zwei Monate nach hinten verschoben. Während die Verhandlungen bereits auf Hochtouren laufen, werden erste Abstimmungen innerhalb der Ausschüsse erst im November erwartet.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
Besonders wichtig für den Naturschutz sind die Verhandlungen zur nächsten Gemeinsamen Agrarpolitik, die auch Teil des MFR ist. Die GAP nimmt seit jeher eine gesonderte Rolle in der EU ein und machte bisher rund ein Drittel des EU-Haushalts aus. Während viele Gelder in Direktzahlungen fließen und eher umweltschädlich sind, ist die GAP gleichzeitig auch die größte Quelle für Biodiversitätsfinanzierung der EU.
Im Europäischen Parlament hat Berichterstatter Norbert Lins aus der CDU Ende Juni seinen Berichtsentwurf im Agrarausschuss vorgestellt. Besonders kritisch bewertet der NABU, dass der Bericht sich auf keine verbindliche finanzielle Mindestausstattung für die Honorierung von Umweltleistungen festlegt. Denn während Herr Lins für einzelne Bereiche, wie etwa die Förderung von Junglandwirt*innen, konkrete Mindestquoten vorschlägt, soll der Naturschutz vom finalen Budget abhängen. Damit droht insbesondere für Betriebe, die bereits heute besonders ressourcenschonend wirtschaften, eine erhebliche wirtschaftliche Schwächung.
Auch die vorgeschlagene weitere Lockerung ökologischer Mindestanforderungen für den Erhalt von GAP-Geldern (also die bisherigen „Konditionalitäten”) ist höchst problematisch: Es wird mehr Geld für die GAP gefordert, während die Mittel weniger an öffentliche Leistungen gekoppelt werden sollen.
Gerade in Anbetracht der realistischerweise bevorstehenden Kürzungen des Gesamtbudgets der GAP sollte eigentlich klar sein, dass die Mittel effektiver eingesetzt werden müssen. Direktzahlungen – die einen Großteil der GAP ausmachen – dienen nicht der Ernährungssicherung, sondern dem Erhalt von landwirtschaftlichen Betrieben. Förderungen dieser Art müssen an öffentliche Güter, wie dem Schutz der Biodiversität und der Wiederherstellung der Natur, geknüpft werden.
[Der Beitrag erschien zunächst im NABU-Blog Naturschätze retten. Wir danken für die freundliche Abdruckgenehmigung!]
Über die Autorin
Annalena Herrmann arbeitet als Referentin für EU-Naturschutzpolitik in Berlin und Brüssel für den NABU.


