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Zukunftsklage: Klimaschutz-Blockade beenden
News | 25.09.2026
# sozial-ökologische Transformation #Klima und Energie #Politik und Gesellschaft

Zukunftsklage: Klimaschutz-Blockade beenden

Eine Gruppe von Menschen steht vor dem Bundesverfassungsgericht, vor ihnen ein Banner mit der Aufschrift Zukunftsklägerinnen
© Andreas Varnhorn, Greenpeace
54.000 für die Zukunft: Kläger*innen aus der Zivilgesellschaft haben ihre Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht

Ein Klimaschutzgesetz, das nicht rechtzeitig und in ausreichendem Maße Emissionen senkt, ist nicht mit den Rechten der jungen Generation vereinbar und deshalb verfassungswidrig. Das ist seit März 2021 klar. Und doch braucht es einen weiteren Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, damit die Bundesregierung endlich entsprechend handelt. Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wollen mehr als 54.000 Menschen gemeinsam mit Germanwatch und Greenpeace den Rechtsbruch beenden. 

Es ist erst fünf Jahre her, dass das Bundesverfassungsgericht entschied: Es gefährdet die Grundrechte junger Menschen und verstößt deshalb gegen das Grundgesetz, wenn das Klimaschutzgesetz (KSG) heute zu hohe Emissionen zulässt, die dann in Zukunft umso radikaler gesenkt werden müssen. Und doch orientiert sich die Bundesregierung, insbesondere die Wirtschaftsministerin, nicht etwa daran, sondern versucht, das fossile Geschäftsmodell zu verlängern. Ganz so, als hätte es diesen Beschluss nicht gegeben und als stünde der nächste nicht vor der Tür.

Denn als der Bundespräsident im September 2024 das KSG in seiner aktuellen Fassung unterschrieb, haben wir beim Bundesverfassungsgericht die Zukunftsklage eingereicht. Gemeinsam mit Greenpeace, Protect the Planet und mehr als 54.000 Menschen haben wir so ein Zeichen gesetzt: Verdammt viele Menschen wollen der politischen Blockade von wirksamem Klimaschutz nicht länger zusehen. So haben auch die Deutsche Umwelthilfe und der BUND mit dem Solarenergie-Förderverein Deutschland Verfassungsbeschwerden mit weiteren Einzelkläger*innen eingereicht.

Verkehrssektor: Kaum Klimaschutz heute, Fahrverbote morgen?

Eine davon ist Dorothea U. Sie lebt in Thüringen. Mit Bus und Bahn braucht sie mehr als anderthalb Stunden zur Arbeit – und diese „schnelle“ Verbindung besteht nur zweimal am Tag. Zu anderen Zeiten bräuchte sie noch länger. Obwohl der Sprit sie ein Viertel ihres Einkommens kostet, fährt sie deshalb mit dem Auto, denn da schafft sie den Weg in einer Viertelstunde.

Dorotheas Fall zeigt, wie es um Klimaschutz im Verkehrssektor steht. Ein anständiges Angebot an öffentlichem Nahverkehr (ÖPNV) in ländlichen Räumen? Eine staatliche Unterstützung, mit der sich auch Geringverdienende das Fahren eines E-Autos leisten können? Fehlanzeige. Dabei ist der Verkehr neben dem Gebäudesektor der einzige Bereich, in dem die Emissionen 2025 nicht gesunken, sondern gestiegen sind.

Portrait Lukas Bergheim
Es braucht Lösungen, die nicht nur für Menschen mit dickem Portemonnaie gemacht sind, sondern auch für Menschen, die zur Miete wohnen und Gebrauchtwagen fahren. Sonst sind sie bei hohen CO2-Preisen und den nächsten fossilen Energiekrisen die Angeschmierten.
Lukas Bergheim, Germanwatch
Referent für Redaktion und Öffentlichkeitsarbeit

Es braucht Lösungen, die nicht nur für Menschen mit dickem Portemonnaie gemacht sind, sondern auch für Menschen funktionieren, die zur Miete wohnen und Gebrauchtwagen fahren. Sonst sind sie bei hohen CO2-Preisen und den nächsten fossilen Energiekrisen die Angeschmierten. Noch aufs Auto angewiesen zu sein und sich kein E-Auto leisten zu können, könnte dann einer massiven Mobilitätseinschränkung gleichkommen. Denn praktisch fehlen bisher die Alternativen.

Das wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die junge und alle zukünftigen Generationen müssten dann ausbaden, was wir heute noch abwenden können, und es träfe Menschen mit weniger Geld übermäßig hart.

Die Bundesregierung ignoriert die eigenen Expert*innen

Die aktuelle Bundesregierung handelt nicht entsprechend: die wichtigen Klima-Etappenziele für 2030 und 2040 sind so nicht zu erreichen, wie das Umweltbundesamt längst festgestellt hat, und ihr aktuelles Klimaschutzprogramm wird laut Expertenrat für Klimafragen „keine der bestehenden Zielerreichungslücken“ schließen. Keine einzige! 

Auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen und das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung haben sich zur Zukunftsklage geäußert. Sie bestätigen im Kern: Wir sind nicht auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045.

Auch das Völkerrecht fordert Klimaschutz

Während Deutschland seine Klimaschutzpflichten nicht erfüllt, hat die Welt sich weitergedreht. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat entschieden, dass die Staaten rechtlich zu einem möglichst ehrgeizigen Klimaschutz verpflichtet sind – maßgeblich ist dabei das 1,5-Grad-Limit. Das bleibt auch so, wenn es nur noch nach vorübergehendem Überschießen des Ziels erreichbar ist. Sie müssen klimawandelbedingte Schäden verhindern und auch entsprechende Gesetze für Unternehmen erlassen. Außerdem legte der IGH dar, dass die Einhaltung der Menschenrechte eine gesunde Umwelt voraussetzt. Hinter all das hat sich die UN-Vollversammlung gestellt – bei nur acht Gegenstimmen. Auch Deutschland hat dafür gestimmt. 

Dass die Bundesregierung national nicht im Einklang damit handelt, macht sie unglaubwürdig. Es ist auch eine verpasste Chance: darauf, Deutschlands Stärke und Einfluss zu nutzen, um mit internationalen Partnerschaften die katastrophalsten Folgen des Klimawandels noch abzuwenden. Wie die sich anfühlen, da hat dieser Sommer einen Vorgeschmack gegeben. 

Unterdessen hoffen wir auf eine baldige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Argumente liegen auf dem Tisch. Sie lassen nach unserer Einschätzung nur ein Urteil zu.

Der Autor

Der Journalist Lukas Bergheim ist Referent für Redaktion und Öffentlichkeitsarbeit bei Germanwatch.

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