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Waldmonitoring und Renaturierung
EU-News | 07.07.2022
#Biodiversität und Naturschutz #Wald

Waldmonitoring und Renaturierung

Monitore mit Blick auf Europa
© pixabay / stux

Die Waldschutzorganisation FERN hat Vorschläge für ein künftiges Gesetz zur Überwachung von Wäldern und eine europaweit einheitliche Datenerfassung unterbreitet. Außerdem wurden die jüngsten Gesetzesvorschläge der EU-Kommission zu Pestiziden und Renaturierung im Umweltausschuss debattiert.

Vorschläge fürs Forstwesen von FERN

Die Waldschutzorganisation FERN hat zehn Forderungen vorgelegt, die der künftige Gesetzesvorschlag zur Beobachtung, Berichterstattung und Datenerhebung im Forstwesen in der EU berücksichtigen muss. Das Monitoring der Wälder Europas ist Teil der im Juli letzten Jahres vorgelegten Entwurf der EU-Waldstrategie (EU-News 20.07.2021), soll aber ein eigener Legislativvorschlag werden.

Bereits jetzt sind Mitgliedstaaten verpflichtet, ein begrenztes Waldmonitoring auf EU-Ebene durchzuführen, jedoch gebe es weder Einheitlichkeit bei den Berichtsmechanismen noch vollständige Daten, kritisiert FERN. Dies sei problematisch, da die Wälder für die Erreichung der Biodiversitäts- und Klimaziele der EU von zentraler Bedeutung seien, sich der Zustand beider Bereiche rasch verschlechtere und eine Überwachung entsprechend wichtig sei.

FERN empfiehlt, dass das Überwachungssystem folgende Anforderungen erfüllen muss:

  1. Ganzheitlich und rechtsverbindlich sein;
  2. sich auf ein starkes Konzept der Nachhaltigkeit stützen;
  3. schrittweise Entwicklung;
  4. sich auf wissenschaftlich fundierte Indikatoren, allgemeine Ziele und legislative Maßnahmen stützen;
  5. Berücksichtigung lokaler Bedingungen;
  6. Anhebung der Qualität der Überwachung in allen Mitgliedstaaten;
  7. Nutzung von Erdbeobachtungsdaten für eine genaue und zeitnahe Überwachung;
  8. Erstellung von Risikobewertungen, um den Ländern zu helfen, auf Gefahren zu reagieren;
  9. Einbindung aller relevanten Interessengruppen;
  10. Über ein starkes Governance-System verfügen.

EU-Wiederherstellungsgesetz und Pestizidverordnung im Umweltausschuss

Auf offene Ohren sind die neuen Gesetzesvorschläge zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden und zur Wiederherstellung der Natur (Restoration Law) im Umweltausschuss des EU-Parlaments (ENVI) am letzten Donnerstag gestoßen. Sowohl die für Gesundheit zuständige Kommissarin Stella Kyriakides als auch der für Umwelt zuständige Kommissar Virginijus Sinkevičius stellten die jüngsten Gesetzesvorschläge der EU-Kommission vor sowie sich selbst für Nachfragen zur Verfügung. Im Videomitschnitt (ab etwa 11:08 Uhr) lässt sich die Debatte zur Renaturierung nachhören. Unter anderem stellte Sinkevičius klar, dass die Renaturierung von Gebieten nicht automatisch heißt, dass es dort keinerlei Nutzung mehr geben darf. Und es gehe darum, die Gebiete in einen bestmöglichen Zustand laut Anhang I des Gesetzes zurückzuversetzen, nicht zwingend in ihren natürlichen Zustand. Der Umweltkommissar betonte aber auch, dass der Zeitpunkt für Naturschutz und Wiederherstellung von Natur trotz der geopolitischen Lage auch im Hinblick auf Ernährungssicherheit richtig sei. Die Renaturierung sei langfristig genauso wichtig für die Nahrungsmittelproduktion wie für die Natur. Man solle das Argument der Ernährungssicherheit nicht dazu missbrauchen, Biodiversitäts- und Schutzziele abzuschwächen. Schon heute verlören landwirtschaftliche Betriebe Milliarden Euro durch Bodenerosion und Verschlechterung von Böden, sagte er. [jg]

FERN: Ten things the legislative proposal on EU Forest Observation, Reporting and Data Collection needs to consider

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