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Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
News | 06.10.2021
#EU-Umweltpolitik #Landwirtschaft und Gentechnik

Mind the GAP!

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c. pixabay

Das Bundeslandwirtschaftsministerium unter der Führung von Julia Klöckner ist vielleicht bald Geschichte. Doch wie geht es nun weiter mit der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Europäischen Union? Für eine zukunftstaugliche Landwirtschaft muss die künftige Ressortleitung die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft bereits für die kommende EU-Förderperiode ab 2023 berücksichtigen.

Die Herausforderungen der kommenden Bundesregierung im Bereich der Agrarpolitik liegen auf der Hand: Schutz von Klima, Biodiversität, Wasser und Luft, Umbau der Tierhaltung und Verbesserung der ökonomischen Situation landwirtschaftlicher Betriebe, insbesondere in der Tierhaltung. Fakt ist: Mit einem „Weiter wie bisher“ in der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) werden diese Herausforderungen nicht zu meistern sein. Dies haben auch die Verbände der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) erkannt und in ihrem Abschlussbericht einstimmig die Abschaffung der pauschalen Direktzahlungen sowie die Einführung eines Systems zur Entlohnung von Gemeinwohlleistungen, innerhalb von zwei Förderperioden, empfohlen. Konkret umgesetzt werden soll diese Transformation der GAP durch einen schrittweisen Anstieg des Budgets der Öko-Regelungen bei gleichzeitigem Abschmelzen der bislang weitestgehend pauschal gezahlten Direktzahlungen.

Das amtierende Bundeslandwirtschaftsministerium tritt auf die Bremse

Nimmt das federführend für die GAP zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) diesen Zukunftspfad ernst, muss es die Empfehlungen der ZKL bereits in den Verordnungsentwürfen zu den im Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossenen GAP-Gesetzen zur kommenden Förderperiode ab 2023 berücksichtigen. Hierbei tut sich die amtierende Bundesagrarministerin bislang allerdings erkennbar schwer, was sich unter anderem daran zeigt, dass sie offenbar die sogenannte „Österreichregel“ anwenden möchte. Danach wird der Anteil der Öko-Regelungen zu Beginn der Förderperiode 23 Prozent statt der möglichen 25 Prozent des Budgets der ersten Säule betragen – das Gegenteil eines Anstiegspfades. Auch der Anteil an Öko-Regelungen, welcher mit Anreizkomponente, also für Bäuerinnen und Bauern einkommenswirksam, ausgestaltet werden soll, scheint immer weiter abzunehmen. Ähnlich zäh agiert das BMEL auch bei der Einführung zusätzlicher Öko-Regelungen, obwohl insbesondere eine Honorierung der Leistungen des Grünlands für den Arten-, Klima- und Grundwasserschutz in den Gesetzentwürfen bislang massiv unterrepräsentiert ist. Verbandsübergreifende Vorschläge wie die Einführung einer zusätzlichen Weideprämie für Milchkühe wurden bislang nicht erkennbar aufgegriffen, obwohl auch eine Honorierung von Tierwohlmaßnahmen in den Öko-Regelungen von der EU explizit vorgesehen, in Deutschland aber bislang noch nicht umgesetzt, ist. Auch Maßnahmen zur Reduktion von Nährstoffüberschüssen, verbunden mit einem anwachsenden Budget an Öko-Regelungen, müssen noch ergänzt werden, wenn Deutschland es mit der Erfüllung seiner Klimaziele sowie den Vereinbarungen der EU-Wasserrahmen-, EU-Nitrat- und der EU-NERC-Richtlinie ernst meint und gleichzeitig möglichst viele landwirtschaftliche Betriebe erhalten möchte. Gleiches gilt für eine Förderung einer vielfältigen und kleinteiligen Agrarstruktur zur Stärkung der Artenvielfalt.

„Das BMEL [könnte] in den Verordnungen wenigstens noch in Teilen nachbessern, indem es etwa die Definition des aktiven Landwirtes nutzt, um Gutverdiener sowie außerlandwirtschaftliche Unternehmen und Holdings von GAP-Fördermitteln auszuschließen.“
Phillip Brändle

Basisprämie nur für „aktive Landwirte“ – Negativliste für außerlandwirtschaftliche Betriebe

Auch im Hinblick auf soziale Gerechtigkeit sind die bisherigen GAP-Gesetze in Deutschland stark unausgewogen, da die Möglichkeit zur Einführung einer Staffelung und Obergrenze (Kappung und Degression) für die Gelder der sogenannten Basisprämie anhand konkreter Bedarfe bislang nicht genutzt wurde. Auch hier könnte das BMEL in den Verordnungen wenigstens noch in Teilen nachbessern, indem es etwa die Definition des „aktiven Landwirtes“ nutzt, um Gutverdiener sowie außerlandwirtschaftliche Unternehmen und Holdings von GAP-Fördermitteln auszuschließen. Dafür kann zum Beispiel eine Negativliste angelegt werden, anhand derer Versicherungen, Immobiliengesellschaften, Möbelhäuser, Flughäfen, Wasserwerke oder Eisenbahnverkehrsbetriebe von den Direktzahlungen ausgeschlossen werden. Ebenfalls möglich wäre es, die Definition der Europäischen Kommission für „Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) aus dem Jahr 2003 anzuwenden. Diese Definition, die bereits heute in der Agrarförderung verwendet wird (z.B. Existenzgründungsbeihilfe für Junglandwirte in Sachsen-Anhalt), klassifiziert Unternehmen anhand von Beschäftigtenzahlen und Jahresumsätzen. Als KMU gilt eine Personengesellschaft oder eine Vereinigung mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro beziehungsweise einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Als „kleines Unternehmen“ gilt ein Betrieb mit weniger als 50 Personen und weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz. Als Kleinstunternehmen gelten Betriebe mit weniger als 10 Angestellten und 2 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanz. Konkret wirksam werden könnte die Definition der KMU, indem etwa Personengesellschaften oder Vereinigungen, die unter die Definition des „aktiven Landwirts“ fallen, aufgrund ihrer Größe von der Förderung ausgeschlossen werden. Es sei denn sie sind als KMU oder als „kleines Unternehmen“ klassifiziert.

Kurzum: Der vorhandene Spielraum zur Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der GAP in Deutschland ist auch nach der Verabschiedung der GAP-Gesetze sowie den Beschlüssen des Triloges groß und sollte entsprechend genutzt werden. Bis Endes dieses Jahres muss die Bundesregierung ihren GAP-Strategieplan zur Genehmigung bei der Europäischen Kommission einreichen. Genug Zeit also, um den Druck für eine ökologischen und sozialverträgliche Reform der GAP nochmal zu erhöhen.

Portrai_Phillip_Braendle

Der Autor

Der  ausgebildete und studierte Landwirt Phillip Brändle ist Referent für Agrarpolitik der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL).

Im Juli hat er gemeinsam mit der DNR-Koordinatorin für Naturschutz und Agrarpolitik Lavinia Roveran eine Stellungnahme zum Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum GAP-Strategieplan erarbeitet.

EU-Kommission plant Deregulierung der neuen Gentechnik-Verfahren

Derzeit unterliegen die neuen Gentechnikverfahren wie CRISPR-Cas den strengen Regeln des EU-Gentechnikgesetzes. Doch das könnte sich bald ändern. Teilen Sie der EU-Kommission Ihre Meinung zur Regulierung der neuen Gentechniken mit und fordern Sie sie auf, die neuen Gentechnik-Verfahren auch weiterhin angemessen streng nach EU-Gentechnikrecht zu regulieren.

Bis zum 22. Oktober können Sie dies zum Beispiel über die Homepage der AbL tun.

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