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Wie sich Klimaschutz und Artenschutz ergänzen
News | 03.11.2021
#Klima und Energie #Biodiversität und Naturschutz

Wie sich Klimaschutz und Artenschutz ergänzen

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c. pixabay_kathy büscher

Ein gesundes Klima und eine intakte Natur sind überlebenswichtig. Die Arten- und Klimakrise bedingen und verstärken sich gegenseitig und müssen deshalb zusammen gelöst werden. Eine naturverträgliche Energiewende ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Klima- und Artenschutz.

Der Mensch nutzt und verändert seine Umwelt – direkt und indirekt. Fast drei Viertel der Land- und knapp zwei Drittel der Meeresflächen werden vom Menschen in Anspruch genommen und modifiziert – mit dramatischen Folgen für Natur und Umwelt. Lebensräume wie Wälder, Moore oder Korallenriffe gehen durch die menschliche Nutzung verloren und mit ihnen verschwinden immer mehr Arten. In den nächsten Jahrzehnten sind weltweit bis zu eine Millionen Arten vom Aussterben bedroht. Hinzu kommen die indirekten Folgen menschlichen Handelns in Form der gravierenden Veränderungen durch den Klimawandel. Der jüngste Bericht des Weltbiodiversitätsrates (IPBES) hat deutlich gemacht, dass der Klimawandel mittlerweile eine wesentliche Ursache für den fortschreitenden Artenverlust ist. Wenn es also der Mensch ist, der die aktuelle Klimakrise und das massive Artensterben zu verantworten hat, dann ist es jetzt auch an uns, diese Krisen zu lösen und zwar beide gemeinsam.

Viele Maßnahmen, die Natur und Arten helfen, wirken sich auch positiv auf das Klima aus. So können Moore, Wälder oder Seegraswiesen Treibhausgase binden, wenn sie renaturiert und geschützt werden. Für einen effektiven Klimaschutz braucht es aber noch mehr. Wir müssen wegkommen von unserer fossilen Lebens- und Wirtschaftsweise und brauchen eine naturverträgliche Energiewende.

Konzept mit Köpfchen – keine Windräder an von gefährdeten Tieren bevorzugte Standorte

Neben einem deutlich stärkeren Energiesparen bedeutet das den Ausbau der erneuerbaren Energien. Dieser Ausbau kann für den Natur- und Artenschutz problematisch sein, denn auch der Bau und Betrieb von Windenergie-, Freiflächenfotovoltaik- oder Biogasanlagen stellen einen Eingriff in die Natur dar. Fundamente, Zufahrten oder Betriebsflächen können Lebensräume zerstören. Der intensive Anbau von beispielsweise Maismonokulturen zur Energieproduktion bewirkt, dass Feldlerchen und andere Offenlandarten weniger Nahrung und Brutplätze finden. Für windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten, wie den Rotmilan oder den Großen Abendsegler, können Windenergieanlagen zur tödlichen Gefahr werden. Um das zu vermeiden, muss die Naturverträglichkeit der Energiewende sichergestellt werden.

„Staatliche landesweite Artenhilfsprogramme können den guten Erhaltungszustand betroffener windenergiesensibler Arten unterstützen.“
Katharina Stucke

Dazu gehört eine übergeordnete Planung, bei der ermittelt wird, wie viel Energie benötigt wird und wie viel Fläche dafür notwendig ist. Diese Mengen gilt es verbindlich auf die einzelnen Bundesländer aufzuteilen. Dann ist es an den Bundesländern zu planen, an welchen Stellen eine erneuerbare Energieerzeugung auf die geringsten Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz trifft und diese naturschutzfachlich unkritischen Bereiche in einer verbindlichen Regionalplanung festzuschreiben. Jene Dichtezentren, in denen besonders viele windenergiesensible Arten vorkommen und die als Quellgebiet eine besondere Bedeutung für den Erhalt der jeweilige Population haben, müssen für Windenergiestandorte ausgeschlossen werden. Trotz einer guten Regionalplanung kann es bei der Umsetzung konkreter Projekte nach wie vor zu Konflikten mit dem Artenschutz kommen. Jeder Standort ist anders, sodass im Einzelfall geprüft werden muss, mit welchen Maßnahmen der Eingriff minimiert und kompensiert werden kann. Sollte das nicht möglich sein und nur in diesem Fall, kann durch eine artenschutzrechtliche Ausnahme dem Bau einer Windenergieanlage Priorität gegenüber dem betroffenen Tier eingeräumt werden. Bedingung für eine solche Ausnahme ist, dass sich dadurch der Erhaltungszustand der betroffenen Art nicht verschlechtert. Staatliche landesweite Artenhilfsprogramme können den guten Erhaltungszustand betroffener windenergiesensibler Arten unterstützen.

Solarenergie oft leichter machbar

Ein naturverträglicher Ausbau der Fotovoltaik ist häufig einfacher möglich. Besonders bei Fotovoltaikanlagen auf Dächern ist das Konfliktpotenzial mit dem Artenschutz gering. Ohne freistehende Solarparks wird die Energiewende in Deutschland langfristig aber nicht möglich sein. Damit Solarparks keine Habitate zerstören und Lebensräume zerschneiden, ist auch hier die Standortwahl besonders wichtig. Vormals intensiv bewirtschaftete Flächen, wie ein Maisacker, bieten nur einen geringen naturschutzfachlichen Mehrwert. Durch den Bau eines Solarparks, der ausreichend Platz zwischen den Modulen für eine extensive Bewirtschaftung bietet, auf Dünger und Pestizide verzichtet und keine Chemikalien zum Reinigen der Module einsetzt, kann die Biodiversität langfristig sogar erhöht werden.

Klimaschutz und Artenschutz schließen sich nicht gegenseitig aus. Vielmehr müssen wir sie von Anfang an zusammen denken und beide Krisen gemeinsam lösen. Das gilt für die nächste deutsche Bundesregierung, das gilt aber genauso für die internationale Politik und die bald beginnende UN-Klimakonferenz in Glasgow.

Katharina_Stucke

Die Autorin

Katharina Stucke ist studierte Politikwissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt Klima- und Energiepolitik und arbeitet als Referentin für Energiewende und Naturschutz beim Naturschutzbund Deutschland (NABU).

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