Freiwillig statt verbindlich: EU-Abgeordnete zur Stärkung der Lebensdauer von Produkten

Die EU-Abgeordneten des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz haben am Dienstag über Maßnahmen zur Ausweitung der Produktlebensdauer abgestimmt. Umweltorganisationen gehen die Bestimmungen nicht weit genug.
Damit haben die Abgeordneten den Entwurf des Grünen-Abgeordneten Pascal Durand erheblich abgeschwächt. Er hatte ein verpflichtendes Siegel zur Ausweisung der erwarteten Lebensdauer für Produkte gefordert. Der Ausschuss hat sich nur auf eine freiwillige Kennzeichnung geeinigt.
Ähnlich ging es bei der Diskussion um die Ersatzteilverfügbarkeit aus. Der Ausschuss fordert in seinem Vorschlag die Hersteller dazu auf, Ersatzteile zur Verfügung zu stellen, allerdings ohne Verpflichtung für einen konkreten Zeitraum. Der Umweltausschuss hatte dazu im April eine fordernde Position bezogen (EU-Umweltnews vom 13. April).
Auch eine Stärkung von gesetzlichen Garantiezeiten für Elektronikgeräte ist nicht vorgesehen. Der Binnenmarktsauschuss lehnte striktere Vorgaben ab und wollte die Garantiezeit nicht über die zwei Jahre hinaus verlängern.
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisationen äußerten sich enttäuscht über die Abstimmung des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Carsten Wachholz, Referent für Produktpolitik beim Europäischen Umweltbüro (EEB), kritisierte, dass die Abgeordneten sich nicht eindeutig gegen vermeidbare Obsoleszenz bei Produkten gestellt haben. Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einem neuen Bericht weitere Empfehlungen herausgegeben. So fordert es beispielweise, dass die Bewertung der Reparierbarkeit in der Standardsetzung von Produkten im Rahmen der Ökodesignrichtlinie aufgenommen werden sollte.
Am 3. Juli wird über den Vorschlag im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt. [es]
Mitteilung des EU-Parlaments
Mitteilung des EEB
Studie des UBA


